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Haftung des Geschäftsführers So minimieren Sie Ihr persönliches Risiko

  • m57251
  • 5. Feb.
  • 13 Min. Lesezeit

Als Geschäftsführer haften? Das bedeutet, dass Sie im Ernstfall mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden geradestehen müssen – sei es gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten. Diese persönliche Verantwortung durchbricht die schützende Mauer der GmbH-Haftungsbeschränkung immer dann, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen. Die wirkliche Gefahr lauert dabei oft nicht in spektakulären Fehlentscheidungen, sondern versteckt sich im Alltagsgeschäft.


Die unsichtbare Gefahr im Chefsessel verstehen


Der Geschäftsführerposten ist wie der des Kapitäns auf hoher See: Sie tragen die volle Verantwortung für das Schiff, die Mannschaft und die Ladung. Aber wann genau wird ein kalkuliertes unternehmerisches Risiko zu einer persönlichen Haftungsfalle, die Ihr Privatvermögen bedroht? Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell das gehen kann und dass die größten Fallen oft in alltäglichen Prozessen lauern.


Dieser Artikel ist Ihr praxisnaher Kompass, um die Klippen der Geschäftsführerhaftung sicher zu umschiffen. Mir geht es darum, Ihnen sofort die Relevanz des Themas klarzumachen und einen direkten Weg aufzuzeigen, wie Sie Ihr Vermögen schützen können.


Die persönliche Haftung ist kein unabwendbares Schicksal. Sie ist ein Risiko, das sich durch Wissen und vorausschauendes Handeln managen lässt. Die wichtigsten Verantwortungsbereiche lassen sich grob in fünf Kategorien einteilen, die wir uns jetzt genauer ansehen.


Bevor wir tief in die Details der einzelnen Haftungsarten eintauchen, verschaffen wir uns einen schnellen Überblick. Die folgende Tabelle fasst die Kernbereiche zusammen und zeigt, wer typischerweise Ansprüche stellt und welche Gesetze dabei die Spielregeln vorgeben.


Überblick der zentralen Haftungsbereiche des Geschäftsführers


Haftungsbereich

Anspruchsteller (Typisch)

Zentrale Rechtsgrundlage

Zivilrechtliche Haftung

Das eigene Unternehmen (GmbH), Gesellschafter

§ 43 GmbHG, §§ 93, 116 AktG

Strafrechtliche Haftung

Staatsanwaltschaft

StGB (z. B. §§ 263, 266, 283)

Steuerrechtliche Haftung

Finanzamt

§§ 34, 69 AO

Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Krankenkassen, Sozialversicherungsträger

§ 266a StGB, § 823 Abs. 2 BGB

Haftung in der Insolvenz

Insolvenzverwalter, Gläubiger

§ 15a InsO, § 64 GmbHG


Diese Tabelle dient als erste Orientierung. Jeder dieser Bereiche hat seine eigenen Tücken, die wir im Folgenden Schritt für Schritt beleuchten werden.


Die Kernbereiche im Detail


  • Zivilrechtliche Haftung: Hier geht es meist um Schäden, die Sie dem eigenen Unternehmen zufügen. Klassiker sind Missmanagement, riskante Geschäfte ohne ausreichende Grundlage oder verbotene Zahlungen an Gesellschafter. Der Anspruchsteller ist hier in der Regel die Gesellschaft selbst, vertreten durch die Gesellschafterversammlung.

  • Strafrechtliche Haftung: Dieses Feld wird richtig ernst. Delikte wie Betrug, Untreue oder die berüchtigte Insolvenzverschleppung können nicht nur zu Geldstrafen, sondern auch zu einer Freiheitsstrafe führen. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft.

  • Steuerrechtliche Haftung: Ein extrem häufiger Haftungsfall. Als Geschäftsführer stehen Sie persönlich dafür gerade, dass Steuern – allen voran Lohn- und Umsatzsteuer – pünktlich und vollständig abgeführt werden. Das Finanzamt greift hier direkt auf Ihr Privatvermögen zu.

  • Sozialversicherungsrechtliche Haftung: Ähnlich heikel ist die Haftung für nicht gezahlte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Das ist nicht nur eine zivilrechtliche Pflichtverletzung, sondern nach § 266a StGB sogar eine Straftat.

  • Haftung in der Insolvenz: Die verspätete Anmeldung einer Insolvenz ist einer der größten und teuersten Fehler, den ein Geschäftsführer machen kann. Ab dem Moment der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden, die nicht zwingend notwendig sind – sonst haften Sie persönlich für jeden Cent.


Die Analogie des Kapitäns trifft es perfekt: Ihre Entscheidungen bestimmen nicht nur den Kurs des Unternehmens, sondern auch die Sicherheit Ihres persönlichen Vermögens. Ein falscher Schritt, eine übersehene Pflicht – und schon läuft Ihr privates Schiff auf Grund.

Wir zeigen Ihnen jetzt die zentralen Haftungsbereiche im Detail, erklären die größten Fallstricke anhand von echten Beispielen aus der Praxis und geben Ihnen konkrete Strategien an die Hand. Damit minimieren Sie Ihr Risiko proaktiv und können nachts wieder ruhig schlafen.


Innenhaftung vs. Außenhaftung: Ein entscheidender Unterschied


Die Haftung des Geschäftsführers steht auf zwei fundamentalen Säulen, deren Unterschied für Ihr persönliches Risiko alles entscheidet: die Innenhaftung und die Außenhaftung. Diese beiden Konzepte bestimmen, wem gegenüber Sie im Ernstfall den Kopf hinhalten müssen – dem eigenen Unternehmen oder völlig fremden Dritten.


Die Innenhaftung: Verantwortung gegenüber der eigenen Gesellschaft


Stellen Sie sich die Innenhaftung wie eine „Familienangelegenheit“ vor. Hier haften Sie direkt gegenüber Ihrer GmbH. Die Spielregeln dafür diktiert vor allem § 43 des GmbH-Gesetzes. Dieser Paragraph verlangt von Ihnen nichts weniger als die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“.


Verletzen Sie diese Pflicht, entsteht ein Schaden. Das kann durch schlechtes Management passieren, durch riskante Geschäfte ohne solide Informationsgrundlage oder schlicht durch die Missachtung klarer Weisungen der Gesellschafter. Entsteht der GmbH dadurch ein finanzieller Nachteil, schlägt die Innenhaftung zu.


Die folgende Grafik bringt es auf den Punkt: Egal, ob Sie Ihre Pflichten nach innen oder nach außen verletzen, am Ende des Tages steht oft Ihr persönliches Vermögen auf dem Spiel.


Flussdiagramm zur Haftung: Innenhaftung, Außenhaftung und persönliches Vermögen, verbunden durch Pfeile.


Wie das Schaubild zeigt, durchbricht die persönliche Haftung schnell die vermeintlich sichere Mauer der GmbH-Struktur. Sowohl Pflichtverletzungen gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber Dritten können direkt auf Ihr Privatvermögen durchschlagen.


Ein oft unterschätzter, aber kritischer Punkt bei der Innenhaftung ist die Beweislastumkehr. Kommt es zum Streit, müssen nicht die Gesellschafter nachweisen, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Nein, Sie als Geschäftsführer müssen beweisen, dass Sie bei Ihrer Entscheidung sorgfältig gehandelt haben.


Das hat enorme Konsequenzen für Ihren Arbeitsalltag. Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Entscheidungsprozesse ist keine lästige Bürokratie, sondern Ihre wichtigste Verteidigungslinie. Ohne schriftliche Belege wird es fast unmöglich, Jahre später nachzuweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben.


Die Außenhaftung: Wenn Dritte direkt an Ihre Tür klopfen


Ganz anders sieht es bei der Außenhaftung aus. Hier haften Sie nicht gegenüber der Gesellschaft, sondern direkt gegenüber externen Dritten. Man könnte es als Ihre „Verantwortung gegenüber der Außenwelt“ bezeichnen.


Typische Gläubiger, die bei der Außenhaftung auf der Matte stehen, sind:


  • Das Finanzamt: Werden Lohn- oder Umsatzsteuern nicht oder zu spät abgeführt, greift die persönliche Haftung nach §§ 69, 34 AO. Die Komplexität des Steuerrechts wird hier schnell zur Falle. Detaillierte Informationen zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung finden Sie in unserem weiterführenden Artikel.

  • Sozialversicherungsträger: Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen ist nach § 266a StGB sogar eine Straftat. Die persönliche Haftung tritt hier sofort ein.

  • Geschäftspartner: Das kann passieren, wenn Sie den Eindruck erwecken, als Privatperson zu handeln, oder bei Vertragsverhandlungen wissentlich falsche Angaben zur Bonität der GmbH machen.

  • Gläubiger in der Insolvenz: Besonders kritisch wird es bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung nach § 15a InsO. Für alle Schäden, die danach entstehen, haften Sie persönlich.


Der entscheidende Unterschied ist die Härte des Gegenübers: Während Sie bei der Innenhaftung oft noch eine Chance haben, sich mit den Gesellschaftern zu einigen, sind externe Gläubiger wie das Finanzamt oder Krankenkassen in der Regel knallhart und wenig kompromissbereit.

Ihr Schutzschild: Die Business Judgment Rule


Zum Glück stehen Sie unternehmerischen Risiken nicht völlig schutzlos gegenüber. Die sogenannte Business Judgment Rule fungiert als eine Art „Haftungsprivileg“ für unternehmerische Entscheidungen. Sie schützt Sie vor der Haftung, wenn eine Entscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, Sie aber zum Zeitpunkt der Entscheidung:


  1. zum Wohle der Gesellschaft gehandelt haben,

  2. sich eine ausreichende Informationsgrundlage verschafft hatten und

  3. frei von persönlichen Interessenkonflikten waren.


Dieser Schutz greift aber nur, wenn die Entscheidungsgrundlagen sauber dokumentiert sind. Eine reine Bauchentscheidung, selbst wenn sie in bester Absicht getroffen wurde, reicht vor Gericht nicht aus. Eine fundierte, nachvollziehbare und protokollierte Entscheidungsfindung ist und bleibt Ihr stärkstes Schutzschild.


Die häufigsten Haftungsfallen aus der Praxis


Theorie ist das eine, die Realität im Chefsessel das andere. Die wirkliche Gefahr der Geschäftsführerhaftung lauert im Tagesgeschäft. Es gibt bestimmte Szenarien, die in meiner Praxis immer wieder auftauchen und selbst erfahrene Manager an den Rand des finanziellen Ruins bringen. Genau das sind die klassischen Stolpersteine, die aus einem kleinen Versehen schnell eine existenzbedrohende Forderung machen.


Schauen wir uns die vier häufigsten Haftungsfallen einmal genauer an – diese müssen Sie unbedingt kennen, um sie zu vermeiden.


Drei Aktenordner mit Etiketten zu Steuern, Insolvenz und Compliance. Ein Banner zeigt 'Häufige Haftungsfallen'.


Steuer- und Abgabenhaftung als Dauerbrenner


Die Haftung für Steuern und Sozialabgaben ist der absolute Klassiker. Und das aus einem einfachen Grund: Der Staat versteht bei seinen Forderungen keinen Spaß. Mit Gesetzen wie den §§ 69 und 34 der Abgabenordnung (AO) hat er sich einen direkten Durchgriff auf Ihr Privatvermögen geschaffen.


Besonders kritisch wird es bei der Lohn- und Umsatzsteuer. Sobald die GmbH in eine finanzielle Schieflage gerät, ist die Versuchung groß, erst einmal andere Gläubiger zu bezahlen, um den Betrieb am Laufen zu halten. Das ist ein fataler Fehler. Das Finanzamt hat hier absoluten Vorrang.


Noch eine Stufe härter wird es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen ist nach § 266a StGB keine Lappalie, sondern eine Straftat. Hier geht es nicht nur um Geld, sondern im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe.


Aus der Praxis: Ein Geschäftsführer einer IT-Beratung überbrückt einen Liquiditätsengpass, indem er die fällige Umsatzsteuer zwar korrekt anmeldet, aber wissentlich nicht abführt. Drei Monate später ordnet das Finanzamt eine Prüfung an, deckt die Außenstände auf und nimmt den Geschäftsführer sofort persönlich in Haftung – inklusive saftiger Säumniszuschläge. Sein Privatkonto wird gepfändet.

Die tickende Zeitbombe Insolvenzverschleppung


Kein Risiko ist so akut und potenziell vernichtend wie die Insolvenzverschleppung. Das Gesetz ist hier glasklar: Sobald Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben Sie als Geschäftsführer eine Pflicht. Sie müssen spätestens nach drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Nicht nach vier, nicht nach fünf. Drei.


Das Tückische ist die Hoffnung. Viele Geschäftsführer klammern sich an die Chance, das Ruder noch herumzureißen, verhandeln mit neuen Investoren oder warten auf den rettenden Großauftrag. Doch jede einzelne Zahlung, die nach Ablauf dieser Frist noch vom Firmenkonto abgeht, kann der spätere Insolvenzverwalter direkt von Ihnen persönlich zurückfordern.


Ein typischer Fall landete 2023 vor dem LG Berlin: Der Geschäftsführer einer mittelständischen Baufirma zögerte die Insolvenz um nur vier Wochen hinaus. Die Folge: Er haftete persönlich mit 1,2 Millionen Euro. Experten schätzen, dass bis zu 40 % aller Insolvenzverfahren zu persönlichen Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführung führen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in Analysen von PWC Legal zu aktuellen Haftungsrisiken für Führungskräfte.


Compliance-Verstöße und mangelnde Organisation


Unter dem Stichwort Compliance fasst man die Pflicht zusammen, Gesetze und interne Regeln einzuhalten. Da die regulatorischen Anforderungen stetig zunehmen, wird dieser Bereich zu einer immer größeren Haftungsgefahr.


Typische Compliance-Fallen lauern überall:


  • Datenschutz (DSGVO): Eine unzureichende Sicherung von Kundendaten kann Bußgelder in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Gesellschaft kann Sie dafür in Regress nehmen.

  • Kartellrecht: Preisabsprachen mit dem Wettbewerb? Absolut tabu. Die Strafen sind massiv, und der entstandene Schaden kann bei Ihnen persönlich eingeklagt werden.

  • Fehlende Kontrollsysteme: Sie müssen nicht jeden Mitarbeiter persönlich überwachen. Aber Sie müssen ein System schaffen, das Risiken frühzeitig erkennt. Fehlt ein solches System, haften Sie für die Schäden, die dadurch entstehen.


Wer diese Organisationspflicht ignoriert, handelt grob fahrlässig. So einfach ist die Rechnung.


Verstoß gegen die Kapitalerhaltung


Das Stammkapital einer GmbH ist kein Spielgeld. Es ist die eiserne Reserve, die dem Schutz der Gläubiger dient. Das Gesetz verbietet es daher strengstens, dieses Kapital an die Gesellschafter zurückzuzahlen (§ 30 GmbHG). Ein Verstoß führt zur direkten persönlichen Haftung.


Der Klassiker hierbei ist die verdeckte Gewinnausschüttung. Dabei werden Vermögenswerte ohne eine faire Gegenleistung an einen Gesellschafter verschoben.


Beispiele, die immer wieder vorkommen:


  • Ein Gesellschafter verkauft der GmbH sein privates Auto zu einem völlig überzogenen Preis.

  • Die GmbH gewährt einem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen, das keine Bank jemals geben würde.

  • Die Ehefrau eines Gesellschafters bezieht ein hohes Gehalt für eine Tätigkeit, die sie kaum oder gar nicht ausübt.


In all diesen Fällen liegt ein klarer Verstoß vor. Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, solche Zahlungen von den Gesellschaftern zurückzufordern. Tun Sie das nicht, haften Sie am Ende selbst für den Schaden. Diese Fälle zeigen, wie schnell die rechtliche Führung mit der persönlichen Verantwortung verschmilzt. Um auch bei Personalwechseln sicher zu agieren, lesen Sie hier, wie Sie die Abberufung eines Geschäftsführers der GmbH erfolgreich meistern.


So bauen Sie Ihren Schutzschild mit den richtigen Präventionsstrategien auf


Die Haftung des Geschäftsführers ist kein unabwendbares Schicksal. Sie ist ein Risiko, das sich aktiv steuern lässt. Statt nur auf Probleme zu reagieren, wenn es schon brennt, sollten Sie proaktiv ein robustes Schutzschild errichten. Es geht darum, Strukturen zu schaffen, die nicht nur das Unternehmen schützen, sondern vor allem Ihr privates Vermögen abschirmen.


Die folgenden Strategien sind keine optionalen Extras. Sie sind das Fundament für eine rechtssichere und verantwortungsvolle Geschäftsführung und bilden zusammen ein System, mit dem Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes jederzeit nachweisen können.


Ein Mann hält eine transparente Schutzfolie über ein Hausmodell, neben einem Safe und dem Text 'SCHUTZSCHILD AUFBAUEN'.


Ein Compliance-Management-System etablieren


Der Begriff „Compliance“ klingt oft nach teuren Systemen, die nur für Großkonzerne relevant sind. Das ist ein Trugschluss. Im Kern bedeutet Compliance nichts anderes, als die Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln sicherzustellen. Ein Compliance-Management-System (CMS) ist Ihr Regelwerk, das dafür sorgt, dass Ihr Unternehmen auf Kurs bleibt.


Auch in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen ist ein solches System unverzichtbar. Es muss nicht übermäßig kompliziert sein, aber es muss existieren und gelebt werden. Ein gutes CMS dient als Frühwarnsystem, um Risiken wie Datenschutzverstöße, Kartellrechtsvergehen oder Korruption rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.


Ein funktionierendes CMS ist wie das Navigationssystem eines Schiffes. Es zeigt nicht nur den richtigen Kurs an, sondern warnt auch frühzeitig vor Untiefen und Stürmen, bevor es zu spät ist. Ignorieren Sie die Warnungen, haften Sie für den Schiffbruch.

Durch die Implementierung klarer Prozesse und Kontrollen zeigen Sie, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind. Das kann im Haftungsfall ein entscheidender Faktor sein, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu entkräften.


Lückenlose Dokumentation als oberstes Gebot


Wenn es hart auf hart kommt, zählt nur, was Sie beweisen können. Jede wichtige unternehmerische Entscheidung muss auf einer soliden Informationsgrundlage getroffen und anschließend sorgfältig dokumentiert werden. Die lückenlose Dokumentation ist Ihre stärkste Verteidigungslinie, gerade weil im Innenhaftungsfall die Beweislast bei Ihnen liegt.


Protokollieren Sie daher alles Wesentliche:


  • Entscheidungsgrundlagen: Sammeln Sie alle Informationen, Berichte und Analysen, die zu einer Entscheidung geführt haben.

  • Gesellschafterbeschlüsse: Führen Sie ein Beschlussbuch und halten Sie jeden Beschluss schriftlich fest – auch bei einer Ein-Personen-GmbH.

  • Sitzungsprotokolle: Halten Sie die wichtigsten Diskussionen und Ergebnisse aus Geschäftsführungs- und Gesellschaftersitzungen fest.

  • Beratungsnachweise: Dokumentieren Sie, wann und warum Sie externen Rat von Anwälten oder Steuerberatern eingeholt haben.


Ohne diese schriftlichen Nachweise stehen Sie Jahre später mit leeren Händen da und können Ihre Sorgfalt kaum noch belegen. Denken Sie immer daran: Mündliche Absprachen sind im Streitfall so gut wie wertlos.


Klare Verantwortlichkeiten durch Geschäftsordnung definieren


In Unternehmen mit mehreren Geschäftsführern ist eine glasklare Aufgabenverteilung unerlässlich. Eine schriftliche Geschäftsordnung mit Ressortverteilung legt genau fest, wer für welchen Bereich zuständig ist – zum Beispiel Finanzen, Vertrieb oder Technik.


Das begrenzt die primäre Verantwortung auf das zugewiesene Ressort. Aber Vorsicht: Eine solche Aufteilung ist kein Freifahrtschein, um die anderen Bereiche komplett zu ignorieren. Es bleibt immer eine allgemeine Überwachungspflicht bestehen. Sie müssen ein Auge darauf haben, ob Ihre Kollegen ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen.


Wenn Sie erkennen, dass in einem anderen Ressort grobe Fehler passieren, müssen Sie eingreifen. Untätigkeit kann hier ebenfalls zu einer persönlichen Haftung führen.


Externen Expertenrat gezielt einholen


Als Geschäftsführer können Sie nicht in jedem Bereich ein Experte sein. Das erwartet auch niemand von Ihnen. Ihre Pflicht ist es jedoch, bei komplexen rechtlichen, steuerlichen oder technischen Fragen kompetenten externen Rat einzuholen. Das gilt erst recht bei großen Investitionen, Unternehmenszukäufen oder Restrukturierungen.


Das Einholen von Expertenmeinungen ist ein aktiver Beweis Ihrer Sorgfalt. Es zeigt, dass Sie sich nicht auf Ihr Bauchgefühl verlassen, sondern fundierte Entscheidungen treffen.


Die Kosten für einen guten Berater sind fast immer geringer als der potenzielle Schaden, der aus einer Fehlentscheidung resultiert. Dies gilt auch für komplexe gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Ein praktischer Leitfaden zur Verschmelzung einer GmbH auf eine andere GmbH zeigt, wie entscheidend fachkundige Begleitung in solchen Prozessen ist.


Die D&O-Versicherung als finanzielles Sicherheitsnetz


Selbst bei größter Sorgfalt können Fehler passieren. Für diesen Fall ist eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) ein unverzichtbarer Baustein Ihres Schutzschildes. Sie ist im Grunde eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die speziell für Organmitglieder wie Geschäftsführer abgeschlossen wird.


Was leistet eine D&O-Versicherung typischerweise?


Leistungsbereich

Beschreibung

Schadensersatzzahlungen

Übernimmt die Zahlung von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden.

Abwehrkosten

Trägt die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren (Passiv-Rechtsschutz).

Geltungsbereich

Gilt in der Regel für Innen- und Außenhaftungsfälle.


Allerdings hat auch die D&O-Versicherung klare Grenzen. Sie greift nicht bei vorsätzlichem Handeln oder wissentlichen Pflichtverletzungen. Strafen und Bußgelder sind ebenfalls meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Trotzdem ist sie ein essenzielles Sicherheitsnetz, das im Ernstfall Ihre finanzielle Existenz retten kann.


Fazit: Mit klarem Kurs durch die Haftungsfallen navigieren


Die Rolle des Geschäftsführers gleicht oft der eines Kapitäns auf hoher See. Sie tragen eine immense Verantwortung, und die Gewässer der Unternehmensgesetze können rau sein. Aber die gute Nachricht ist: Persönliche Haftung ist kein unabwendbares Schicksal, das Sie einfach hinnehmen müssen. Vielmehr ist sie ein Risiko, das sich mit Voraussicht, den richtigen Instrumenten und einer klaren Strategie beherrschen lässt. Sie müssen nicht jede einzelne Klippe im Detail kennen, aber Sie müssen wissen, wie Sie sicher navigieren.


Dieser Artikel hat Ihnen die wichtigsten Werkzeuge an die Hand gegeben, um Ihr persönliches Vermögen zu schützen. Im Kern sind es drei entscheidende Säulen, die Ihr persönliches Schutzschild bilden.


Die drei Säulen Ihres Schutzes


  1. Ein funktionierendes Compliance-System: Stellen Sie sich das als Ihr internes Navigationssystem vor. Es sorgt dafür, dass gesetzliche Vorschriften und Ihre eigenen Richtlinien eingehalten werden. So erkennen Sie Gefahren frühzeitig und minimieren Risiken, bevor sie zu einem echten Problem werden.

  2. Eine lückenlose Dokumentation: Ihre Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein und auf einer soliden Informationsgrundlage beruhen. Ohne schriftliche Belege ist es im Nachhinein fast unmöglich zu beweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Ihre Dokumentation ist Ihr Logbuch – und im Ernstfall Ihr wichtigster Beweis.

  3. Eine passende D&O-Versicherung: Das ist Ihr finanzielles Sicherheitsnetz. Selbst dem besten Kapitän kann ein Fehler unterlaufen. Wenn trotz aller Vorsicht Schadensersatzansprüche im Raum stehen, fängt die D&O-Versicherung die finanziellen Folgen auf.


Betrachten Sie professionelle Berater – Anwälte und Steuerberater – als erfahrene Lotsen. Sie kennen die tückischen Gewässer und führen Sie sicher durch die komplexen rechtlichen und steuerlichen Passagen. Sie helfen Ihnen, Kurs zu halten und Ihr Privatvermögen wirksam zu schützen.

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und prüfen Sie Ihre aktuelle Situation anhand dieser drei Punkte. Wo stehen Sie? Gibt es Lücken? Zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Ein präventives Gespräch mit einem Experten ist weitaus günstiger als die Abwehr einer bereits eingetretenen Haftungsforderung. Proaktives Handeln ist der Schlüssel, um die Kontrolle zu behalten und langfristig ruhig schlafen zu können.


Die wichtigsten Fragen zur Geschäftsführerhaftung aus der Praxis


Das Thema Geschäftsführerhaftung ist ein Minenfeld. Im Unternehmensalltag tauchen immer wieder die gleichen drängenden Fragen auf. Um Ihnen schnell Klarheit zu verschaffen, habe ich hier die häufigsten Fragen zusammengestellt, die mir in meiner anwaltlichen Praxis täglich begegnen. Betrachten Sie es als Ihren Kompass für mehr Sicherheit in Ihrer Rolle.


Kann ich meine Haftung einfach im Vertrag ausschließen?


Das ist einer der gefährlichsten Irrtümer. Viele glauben, ein einfacher Satz im Anstellungsvertrag könne das persönliche Risiko aus der Welt schaffen. Das ist leider pures Wunschdenken. Gegenüber Dritten, wie dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern, ist ein solcher pauschaler Haftungsausschluss rechtlich komplett wirkungslos.


Und auch im Verhältnis zur eigenen Gesellschaft sind solche Klauseln nur in sehr engen Grenzen haltbar. Spätestens wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorgeworfen wird, ist eine solche Klausel das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Der Versuch, die Haftung des Geschäftsführers vertraglich auszuhebeln, wiegt Sie in einer falschen Sicherheit, die im Ernstfall teuer wird.


Gibt es einen Haftungsunterschied zwischen GmbH und UG?


Nein, absolut keinen. Aus rechtlicher Sicht gibt es hier null Unterschied. Die strengen Haftungsregeln des GmbH-Gesetzes treffen den Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit voller Wucht. Eine "Haftung light" für die UG existiert nicht.


Im Gegenteil: In der Praxis kann das geringe Stammkapital der UG das Insolvenzrisiko sogar erhöhen. Das verschärft die persönliche Haftungsgefahr, weil die Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit viel schneller erreicht ist. Und das wiederum löst die knallharte Pflicht zur Insolvenzanmeldung früher aus.


Die Entlastung durch die Gesellschafterversammlung ist ein wichtiger formaler Akt, aber kein universeller Schutzschild. Sie wirkt nur für Ansprüche der Gesellschaft selbst und deckt nur Sachverhalte ab, die den Gesellschaftern bei Beschlussfassung bekannt waren. Gegenüber Ansprüchen Dritter hat sie keinerlei Wirkung.

Schützt mich die Entlastung durch die Gesellschafterversammlung vollständig?


Die jährliche Entlastung ist ein wichtiger Vertrauensbeweis, aber sie ist bei Weitem kein Freifahrtschein. Ihre Wirkung ist klar begrenzt und wird oft massiv überschätzt.


Ihre Schutzwirkung entfaltet die Entlastung ausschließlich im Innenverhältnis – also nur gegenüber der GmbH selbst. Sie verhindert, dass die Gesellschaft Sie später für Handlungen in Regress nimmt, die den Gesellschaftern bei der Beschlussfassung bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.


Gegenüber Dritten ist die Entlastung aber komplett wirkungslos. Das Finanzamt, die Krankenkassen oder später ein Insolvenzverwalter können ihre Forderungen vollkommen unbeeindruckt von einem Entlastungsbeschluss direkt gegen Sie persönlich durchsetzen.


Hafte ich auch noch, nachdem ich aus dem Unternehmen ausgeschieden bin?


Ja, und dieses Risiko wird sträflich unterschätzt. Ihre Verantwortung endet nicht an dem Tag, an dem Sie abberufen werden oder Ihre Austragung im Handelsregister erfolgt. Ansprüche, die auf Pflichtverletzungen während Ihrer Amtszeit beruhen, können auch Jahre später noch auf Sie zukommen.


Die gesetzliche Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre. Diese Frist kann sich unter bestimmten Umständen, etwa im Fall einer Insolvenz, sogar noch verlängern. Eine saubere, lückenlose Dokumentation Ihrer Entscheidungen ist deshalb auch weit über das Ende Ihrer Tätigkeit hinaus Ihr wichtigster Schutzschild.



Sich durch die komplexen Anforderungen der Geschäftsführerhaftung zu navigieren, erfordert Expertise und Weitblick. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuellen Schutzmaßnahmen wirklich greifen, oder wenn Sie bereits vor einer konkreten rechtlichen Herausforderung stehen, stehe ich Ihnen als erfahrener Partner zur Seite. Wir helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihr persönliches Vermögen wirksam zu schützen. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Beratung unter https://pich.legal.


 
 
 

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