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Verteidigung durch anwalt steuerstrafrecht münchen - Erstberatung jetzt sichern

  • m57251
  • vor 2 Tagen
  • 14 Min. Lesezeit

Wenn in München der Vorwurf einer Steuerstraftat im Raum steht, wird die Luft schnell dünn. Als einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands steht die Stadt besonders im Fokus der Finanzbehörden – und das bedeutet intensive Prüfungen und ein konsequentes Vorgehen. Die sofortige Unterstützung durch einen Anwalts für Steuerstrafrecht in München ist hier kein Luxus, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit.


Warum ein spezialisierter Anwalt in München entscheidend ist


Sich einem Steuerstrafverfahren allein zu stellen, ist wie eine Wanderung durch ein Minenfeld. Jeder Schritt ohne fachkundige Führung ist ein enormes Risiko. Gerade in München, wo die Behörden ihre Kapazitäten zur Verfolgung von Steuerdelikten gezielt ausgebaut haben, kann ein falscher Schritt verheerende Folgen haben. Es geht nicht nur um empfindliche Geldstrafen, sondern oft auch um Freiheitsstrafen und den Ruin der gesamten beruflichen Existenz.


Mann im Anzug telefoniert am Schreibtisch mit Laptop und Dokumenten, Stadtansicht im Hintergrund.


Das verschärfte Vorgehen der Münchner Behörden


Der Druck auf Steuerpflichtige hat spürbar zugenommen. Schätzungen gehen davon aus, dass dem deutschen Staat jährlich rund 50 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen. Als direkte Reaktion darauf hat die bayerische Justiz bei der Staatsanwaltschaft München I ein eigenes Kompetenzzentrum für Steuerstrafrecht eingerichtet. Das ist ein klares Signal: Hier wird mit spezialisierten Einheiten und mit aller Härte ermittelt. Mehr zu den Maßnahmen der Justiz erfahren Sie auf justiz.bayern.de.


Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht kennt diese lokalen Strukturen, die zuständigen Beamten und Richter. Das ist ein unschätzbarer Vorteil, um die Strategie der Gegenseite richtig einzuschätzen.


Die drei Säulen einer erfolgreichen Verteidigung


Ein spezialisierter Anwalt wie Martin Pich kann vom ersten Moment an die Weichen richtig stellen. Der entscheidende Vorteil liegt dabei in der Kombination aus juristischer Fachexpertise und der Kenntnis der lokalen Spielregeln. Eine wirksame Verteidigung baut auf drei Säulen auf:


  • Sofortiges Handeln: Der Anwalt beantragt umgehend Akteneinsicht. So verschafft er sich einen Wissensvorsprung und verhindert, dass Sie unüberlegte Aussagen machen, die Ihnen später zum Verhängnis werden könnten.

  • Strategische Kommunikation: Er übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft. Er agiert als Ihr Schutzschild und stellt sicher, dass der Austausch professionell und auf Augenhöhe stattfindet.

  • Lokale Expertise: Die Abläufe und die handelnden Personen bei den Münchner Gerichten und Behörden zu kennen, ist Gold wert. Ein ortskundiger Fachanwalt kann realistische Prognosen abgeben und die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall entwickeln.


Ein Steuerstrafverfahren ist kein normaler Rechtsstreit. Es ist ein hochkomplexes Feld, in dem Ihre gesamte Zukunft auf dem Spiel steht. Abwarten ist hier die teuerste aller Optionen.

Der richtige Anwalt für Steuerstrafrecht in München ist also mehr als nur Ihr Rechtsbeistand – er ist Ihr strategischer Partner, der Ihre Rechte mit aller Kraft verteidigt und Ihre Zukunft sichert.


Steuerstrafrecht – verständlich auf den Punkt gebracht


Das Steuerstrafrecht wirkt auf den ersten Blick oft wie ein undurchdringliches Dickicht aus Paragrafen. Im Kern dreht sich aber alles um eine zentrale Frage: Wann wird aus einem simplen Fehler in der Steuererklärung eine strafbare Handlung? Lassen wir das Juristendeutsch mal beiseite und bringen es mit einer einfachen Analogie auf den Punkt.


Stellen Sie sich das Steuerrecht wie die Straßenverkehrsordnung vor. Ein kleiner Rechenfehler oder eine vergessene Frist? Das ist wie ein Knöllchen fürs Falschparken. Ärgerlich, ja, und es kostet ein Bußgeld. Aber im Normalfall ist das eine Ordnungswidrigkeit. Sie haben etwas falsch gemacht, aber niemand unterstellt Ihnen gleich eine böse Absicht.


Ganz anders sieht es aber aus, wenn Einnahmen bewusst verschwiegen oder Betriebsausgaben frei erfunden werden. Das wäre so, als würden Sie bei tiefroter Ampel über eine belebte Kreuzung brettern – eine bewusste und gefährliche Missachtung der Regeln. Hier sprechen wir von einer Straftat, die empfindliche Konsequenzen nach sich zieht, weil Sie vorsätzlich gehandelt haben.


Vom Fehler zur Straftat: Wo verläuft die rote Linie?


Die alles entscheidende Grenze zwischen einem Versehen und einer Straftat ist der Vorsatz. Das Finanzamt muss Ihnen nachweisen können, dass Sie wissentlich und willentlich gehandelt haben, um Steuern zu verkürzen. Genau dieser Nachweis ist der Dreh- und Angelpunkt in jedem Steuerstrafverfahren.


Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht in München prüft exakt diesen Punkt: Hätten Sie es besser wissen müssen? Gab es Indizien für eine bewusste Täuschung, oder handelt es sich um einen Fehler, der auch einem sorgfältigen Kaufmann hätte unterlaufen können? Die gesamte Verteidigungsstrategie baut darauf auf.


Die häufigsten Delikte, mit denen wir es in der Praxis zu tun haben, sind:


  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Der „Klassiker“. Sie machen gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche oder unvollständige Angaben und verkürzen dadurch Ihre Steuerlast. Ein typisches Beispiel sind nicht deklarierte Mieteinkünfte oder Kapitalerträge aus dem Ausland.

  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Hier fehlt der Vorsatz, aber Sie handeln grob fahrlässig. Man wirft Ihnen vor, dass Sie bei gebotener Sorgfalt hätten erkennen müssen, dass Ihre Angaben falsch sind. Das ist „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, kann aber trotzdem hohe Bußgelder nach sich ziehen.

  • Steuergefährdung (§ 379 AO): Darunter fällt zum Beispiel das falsche Ausstellen von Belegen oder die Verletzung von Buchführungspflichten, die eine korrekte Steuerermittlung erschweren.


Der Übergang von einer Ordnungswidrigkeit zu einer knallharten Straftat ist oft fließend. Manchmal entscheiden winzige Details und deren Interpretation darüber, ob die Steuerfahndung anklopft. Genau deshalb ist professionelle Expertise von Anfang an unverzichtbar.

Warum Sie diese Grundlagen kennen sollten


Wer die Tragweite der Situation versteht, erkennt sofort, warum schnelles Handeln so wichtig ist. Ein Vorwurf im Steuerstrafrecht ist kein gewöhnlicher Brief vom Finanzamt. Es ist der Startschuss für ein Verfahren, das ohne einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht in München schnell eine Eigendynamik entwickeln kann, die Sie nicht mehr kontrollieren.


Mit diesem Grundwissen können Sie die richtigen ersten Schritte einleiten und die schlimmsten Fehler vermeiden – allen voran unüberlegte Aussagen gegenüber den Ermittlern. Sie sind besser auf das vorbereitet, was kommt, und können die strategischen Empfehlungen Ihres Verteidigers besser nachvollziehen. Weiterführende Informationen zur Höhe möglicher Sanktionen finden Sie in unserem Beitrag über das Strafmaß bei Steuerhinterziehung.


Der Ablauf eines Steuerstrafverfahrens in München


Ein Steuerstrafverfahren in München ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Es folgt einem bestimmten Ablauf, der für Laien oft schwer durchschaubar ist. Stellen Sie es sich wie eine komplexe Partie Schach vor, bei der jeder Zug zählt und die Regeln vom Gegner gemacht werden. Wenn Sie die einzelnen Phasen und die Rollen der Akteure kennen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt die Weichen richtig stellen.



So ein Verfahren beginnt selten mit einem lauten Knall. Es schleicht sich eher leise an. Meist ist es eine ganz normale Betriebsprüfung, eine Kontrollmitteilung von einer anderen Behörde oder sogar eine anonyme Anzeige, die den ganzen Apparat in Bewegung setzt.


Sobald das Finanzamt einen Anfangsverdacht hegt, wird aus dem reinen Steuerfall ein Ermittlungsverfahren. Das ist ein entscheidender Moment: Ab jetzt sind Sie nicht mehr nur Steuerpflichtiger, sondern offiziell Beschuldigter in einem Strafverfahren.


Die folgende Grafik zeigt, wie schnell aus einem einfachen Fehler ein ernstes Problem werden kann.


Flussdiagramm: Prozess von einem Steuerfehler über eine Grenze hin zur Straftat, mit relevanten Symbolen.


Man sieht es deutlich: Die rote Linie wird überschritten, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommen. Dann wird aus einer steuerlichen Unachtsamkeit eine handfeste Straftat.


Phase 1: Die Steuerfahndung ermittelt


In München übernimmt jetzt in der Regel die Steuerfahndung (SteuFa) das Ruder. Das sind die Spezialisten des Finanzamts, und ihre Befugnisse sind weitreichend – vergleichbar mit denen der Kriminalpolizei.


Die Effizienz der deutschen Steuerfahndung ist kein Mythos. Jedes Jahr führen die Ermittlungen zu zehntausenden Strafverfahren und Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Auch Betriebsprüfer decken bei hunderttausenden Kontrollen enorme Summen auf. Diese Zahlen belegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein einmal eingeleitetes Verfahren empfindliche finanzielle Folgen hat. Mehr dazu finden Sie in den aktuellen Statistiken zur Steuerfahndung auf kanzlei-fahn.de.


Die Fahnder sammeln akribisch Beweise, fordern Unterlagen an und können im schlimmsten Fall eine Durchsuchung Ihrer Geschäfts- und Privaträume anordnen. Ein absolutes Albtraumszenario für jeden Unternehmer und Privatmann.


Phase 2: Die Staatsanwaltschaft übernimmt


Wenn die Steuerfahndung ihre Arbeit getan hat, landet die gesamte Akte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft – in unserem Fall meist die Staatsanwaltschaft München I. Sie ist die „Herrin des Verfahrens“ und entscheidet, wie es weitergeht.


Im Wesentlichen gibt es vier mögliche Wege:


  1. Einstellung des Verfahrens: Die beste Nachricht für Sie. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen ausreichenden Tatverdacht und stellt das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO). Das ist immer das oberste Ziel einer guten Verteidigung.

  2. Einstellung gegen Auflage: Bei kleineren Vergehen kann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage beendet werden (§ 153a StPO). Der große Vorteil: Sie gelten nicht als vorbestraft.

  3. Strafbefehl: Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht einen schriftlichen Strafbefehl, der eine Geld- oder Bewährungsstrafe festsetzt. Dagegen kann man Einspruch einlegen und die Sache vor Gericht verhandeln.

  4. Anklage: Bei gravierenden Vorwürfen oder wenn die anderen Optionen ausscheiden, wird Anklage erhoben. Das bedeutet, es kommt zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.


Für Sie gilt in jeder Phase des Verfahrens nur ein einziger, goldener Grundsatz: Schweigen Sie! Nehmen Sie sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht in München auf. Jedes Wort, das Sie ohne anwaltlichen Rat sagen, kann und wird später gegen Sie verwendet.

Phase 3: Das Verfahren vor Gericht


Kommt es zur Anklage, findet die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht in München statt, je nach Fallhöhe vor dem Amts- oder Landgericht. Hier wird öffentlich über Ihre Schuld oder Unschuld verhandelt.


Ihr Anwalt übernimmt jetzt die aktive Verteidigung, befragt Zeugen und hält am Ende sein Plädoyer. Das Verfahren schließt mit einem Urteil: Freispruch oder Verurteilung. Aber selbst eine Verurteilung muss nicht das Ende sein. Gegen ein Urteil kann man Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen. Ein spezialisierter Anwalt kennt die engen Fristen und weiß, wann ein solcher Schritt wirklich Aussicht auf Erfolg hat.


Ihr Notfallplan, wenn die Steuerfahndung klingelt


Es ist der Albtraum jedes Unternehmers und Privatier: Es ist sieben Uhr morgens, und an der Tür stehen nicht der Postbote, sondern Beamte der Steuerfahndung. In diesem Augenblick schießt einem das Adrenalin ins Blut. Doch genau jetzt entscheidet sich, wie das Verfahren ausgeht. Jeder Fehler, jedes unüberlegte Wort kann fatale Folgen haben.


Frau telefoniert an der Haustür mit Papieren, während zwei Männer davor stehen. Ein Schild sagt „RUHE BEWAHREN“.


Betrachten Sie diese Extremsituation als eine Prüfung, bei der Sie mit der richtigen Taktik bestehen können. Ihre einzige Aufgabe ist jetzt, die Situation unter Kontrolle zu halten, Ihre fundamentalen Rechte zu wahren und sofort einen Profi an Ihre Seite zu holen. Jeder noch so gut gemeinte Versuch, durch vermeintliche „Kooperation“ die Beamten zu besänftigen, wird sich später gegen Sie wenden. Garantiert.


Die ersten Minuten sind die wichtigsten


Die oberste und absolut entscheidende Regel lautet: Bewahren Sie Ruhe. Panik führt zu Kurzschlussreaktionen. Atmen Sie einmal tief durch und gehen Sie die folgenden Schritte mechanisch durch.


  1. Tür auf, Beamte draußen. Öffnen Sie die Tür, aber bitten Sie die Beamten höflich, vorerst im Flur oder vor der Tür zu warten. Sie müssen niemanden sofort hereinlassen. Diese Pause verschafft Ihnen wertvolle Sekunden.

  2. Sofort den Anwalt anrufen. Das ist Ihr wichtigstes Recht in diesem Moment. Rufen Sie Ihren Fachanwalt für Steuerstrafrecht in München an. Schildern Sie ihm kurz und knapp die Lage, sagen Sie ihm, wer vor der Tür steht, und bitten Sie ihn, auf der Stelle zu Ihnen zu kommen.

  3. Dienstausweise zeigen lassen. Notieren Sie sich die Namen und die Dienststellen aller anwesenden Beamten. Diese penible Dokumentation ist später Gold wert.

  4. Durchsuchungsbeschluss verlangen. Ihnen muss der Beschluss im Original oder als beglaubigte Kopie ausgehändigt werden. Nehmen Sie sich die Zeit, das Papier in Ruhe durchzulesen, auch wenn die Beamten drängeln.


Den Durchsuchungsbeschluss unter die Lupe nehmen


Der Durchsuchungsbeschluss ist sozusagen die Eintrittskarte der Steuerfahndung. Ist er fehlerhaft, kann die gesamte Durchsuchung rechtswidrig sein. Prüfen Sie ihn auf diese Punkte:


  • Richtiger Name, korrekte Adresse? Sind Ihre persönlichen Daten oder die Ihrer Firma exakt wiedergegeben?

  • Ausstellungsdatum? Der Beschluss darf nicht älter als sechs Monate sein.

  • Richterliche Unterschrift? Hat ein Richter den Beschluss unterzeichnet?

  • Was wird durchsucht? Welche Räume sind ganz konkret genannt (Büro, Privatwohnung, Keller, Garage)? Die Beamten dürfen nur dort suchen, wo es schwarz auf weiß steht.

  • Was wird Ihnen vorgeworfen? Welcher konkrete Tatvorwurf steht im Raum?

  • Was wird gesucht? Nach welchen Beweismitteln wird genau gesucht (z. B. Buchhaltungsunterlagen 2020–2022, E-Mails, digitale Rechnungen)?


Ihr Recht zu schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr stärkstes Schutzschild. Jede unüberlegte Äußerung, selbst beiläufiger Small Talk, wird protokolliert und kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Leisten Sie keinen aktiven Widerstand, aber auch keine aktive Mithilfe.

Das richtige Verhalten während der Durchsuchung


Sobald Ihr Anwalt da ist, übernimmt er die Kommunikation für Sie. Bis dahin gilt: Sie schweigen. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt.


Die folgende Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, wie Sie sich richtig verhalten und welche typischen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.


Verhaltensregeln während der Durchsuchung


Handlungsempfehlung (Das Richtige tun)

Typischer Fehler (Das sollten Sie vermeiden)

Konsequent schweigen. Auf Fragen antworten Sie: „Dazu äußere ich mich nicht.“

„Small Talk“ mit den Beamten führen, um die Situation aufzulockern.

Der Beschlagnahme von Unterlagen und Geräten förmlich widersprechen und dies protokollieren lassen.

Aus falscher Kooperationsbereitschaft der Mitnahme von Unterlagen zustimmen.

Keinerlei Passwörter für Computer, Handy oder Cloud-Dienste herausgeben.

Den Beamten „helfen“ wollen und Zugänge zu digitalen Konten gewähren.

Auf einem vollständigen, detaillierten Sicherstellungsprotokoll bestehen und eine Kopie verlangen.

Das Protokoll nur überfliegen oder gar nicht erst nach einer Kopie fragen.

Den eigenen Anwalt als einzigen Ansprechpartner etablieren.

Sich in Erklärungsversuche oder Rechtfertigungen verstricken.


Halten Sie sich strikt an diese Regeln. Eine Durchsuchung ist immer ein massiver Eingriff in Ihre Privatsphäre. Aber mit dem richtigen Verhalten sorgen Sie dafür, dass die Ermittler nicht mehr Material mitnehmen, als ihnen rechtlich zusteht. So legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung.


Ein ähnliches Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch, wenn das Finanzamt wegen nicht deklarierter Airbnb-Einnahmen anklopft. Auch hier beginnt ein Verfahren oft mit einer überraschenden Anfrage, die Sie sofort ernst nehmen sollten.


So finden Sie den richtigen Fachanwalt für Steuerstrafrecht in München


Die Wahl Ihres juristischen Beistands ist der mit Abstand wichtigste Schritt im gesamten Verfahren. Wenn die Steuerfahndung an Ihre Tür klopft, brauchen Sie nicht irgendeinen Anwalt. Sie brauchen einen echten Spezialisten, der genau dieses Spielfeld in- und auswendig kennt. Es geht darum, einen Partner zu finden, der nicht nur Paragrafen aufsagen kann, sondern auch die lokalen Gepflogenheiten der Münchner Justiz und Finanzverwaltung versteht.


Diese Entscheidung legt das Fundament für alles, was folgt. Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht in München kann frühzeitig die Weichen auf eine geräuschlose Verfahrenseinstellung stellen, während ein ungeeigneter Vertreter wertvolle Chancen ungenutzt verstreichen lässt.


Das Gütesiegel: Fachanwalt für Steuerrecht


Der Titel „Fachanwalt“ ist weit mehr als eine schicke Marketingfloskel. Er ist ein geschützter Titel, den die Rechtsanwaltskammer nur unter sehr strengen Voraussetzungen verleiht. Ein Anwalt muss dafür über Jahre hinweg besondere theoretische Kenntnisse und eine hohe Anzahl praktisch bearbeiteter Fälle nachweisen.


Konkret bedeutet das für einen Fachanwalt für Steuerrecht:


  • Nachgewiesene Expertise: Er hat sein tiefes Wissen in Bereichen wie dem Abgabenordnungsrecht, dem Einkommensteuerrecht und eben auch dem Steuerstrafrecht in einer anspruchsvollen Prüfung bewiesen.

  • Praktische Erfahrung: Er musste eine erhebliche Anzahl an Fällen aus dem Steuerrecht selbstständig bearbeiten. Das garantiert, dass er nicht nur die Theorie kennt, sondern auch weiß, wie der Hase in der Praxis läuft.

  • Ständige Fortbildung: Er ist gesetzlich verpflichtet, sich jedes Jahr intensiv fortzubilden. Damit ist sichergestellt, dass sein Wissen immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist.


Der Titel ist also ein absolut verlässliches Qualitätssiegel, das Ihnen signalisiert: Dieser Anwalt ist ein ausgewiesener Experte auf seinem Gebiet.


Die entscheidende Kombination: Strafverteidigung und Steuerrecht


Doch der Fachanwaltstitel für Steuerrecht allein ist nur die halbe Miete. Ein Steuerstrafverfahren bewegt sich immer an der Schnittstelle zweier hochkomplexer Rechtsgebiete: dem Steuerrecht auf der einen und dem Strafrecht auf der anderen Seite.


Ein reiner Steuerrechtler mag die steuerlichen Details perfekt beherrschen, ihm fehlt aber oft die prozessuale Erfahrung und das taktische Geschick eines Strafverteidigers. Umgekehrt kennt ein allgemeiner Strafverteidiger vielleicht die Kniffe im Gerichtssaal, scheitert aber an den Feinheiten der Abgabenordnung oder der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.


Suchen Sie daher gezielt nach einem Anwalt, der beide Welten vereint. Ein Fachanwalt für Steuerrecht mit einem klaren und nachweisbaren Schwerpunkt in der Strafverteidigung ist die ideale Besetzung für Ihren Fall in München.

Worauf Sie bei der Auswahl noch achten sollten


Neben der reinen Qualifikation gibt es weitere, weiche Faktoren, die oft den Unterschied machen. Ein guter Anwalt für Steuerstrafrecht in München zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:


  • Lokale Vernetzung: Kennt er die zuständigen Staatsanwälte und Richter am Amts- oder Landgericht München? Ein lokales Netzwerk kann Türen öffnen und eine Kommunikation auf Augenhöhe ermöglichen, die sonst unmöglich wäre.

  • Nachweisbare Erfolge: Fragen Sie ruhig nach Referenzfällen (selbstverständlich anonymisiert). Ein erfahrener Anwalt wird Ihnen darlegen können, wie er in der Vergangenheit ähnliche Situationen gemeistert hat.

  • Transparente Arbeitsweise: Erklärt er Ihnen seine Strategie so, dass Sie sie auch verstehen? Informiert er Sie proaktiv über jeden Schritt und legt er seine Honorarstruktur offen und klar dar?

  • Persönliche Chemie: Fühlen Sie sich gut aufgehoben und verstanden? In einer solchen Ausnahmesituation ist Vertrauen die absolute Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.


Rechtsanwalt Martin Pich erfüllt als Fachanwalt für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung genau dieses Anforderungsprofil. Er verbindet steuerrechtliche Präzision mit der strategischen Härte eines erfahrenen Verteidigers. Die Wahl des richtigen Experten ist entscheidend – weiterführende Tipps dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber, wie Sie den passenden Steuerrecht-Anwalt in München finden.


Wie Rechtsanwalt Martin Pich Sie in München unterstützt


Wenn ein Steuerstrafverfahren im Raum steht, brauchen Sie mehr als nur einen juristischen Beistand. Sie brauchen einen strategischen Partner, der Sie mit kühlem Kopf und klarem Plan durch diesen Sturm navigiert. Genau das ist mein Anspruch bei der Kanzlei Martin Pich: Ich bin Ihr engagierter Partner, der proaktiv handelt, statt nur zu reagieren.


Mein Ansatz für Sie als Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in München stützt sich auf drei Säulen, die nahtlos ineinandergreifen, um Sie bestmöglich zu schützen.


Ein Richter in Robe und eine Anwältin bei der Akteneinsicht im Gerichtssaal. Überschrift: „Strategische Verteidigung“.


Entschlossene Verteidigung im Steuerstrafverfahren


Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, zählt jeder Schritt. Der Kern meiner Arbeit ist die kompromisslose Verteidigung Ihrer Rechte vom ersten Moment an. Ich übernehme sofort die komplette Kommunikation mit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft in München.


Ganz oben auf der Prioritätenliste steht immer die sofortige Beantragung der Akteneinsicht. Nur wenn wir wissen, was die Behörden konkret in der Hand haben und worauf sie ihre Vorwürfe stützen, können wir eine passgenaue Verteidigungsstrategie entwickeln. Ich fungiere als Ihr Schutzschild und sorge dafür, dass keine unüberlegten Aussagen die Lage verschlimmern.


Konsequente Vertretung vor dem Finanzgericht


Häufig geht ein Steuerstrafverfahren Hand in Hand mit einem Streit über den eigentlichen Steuerbescheid. Führt dieser zu einer ungerechtfertigten Nachforderung, kämpfe ich für Ihr Recht. Ich vertrete Ihre Interessen konsequent im Einspruchsverfahren und, wenn es sein muss, auch im Klageverfahren vor dem Finanzgericht München.


Hier zahlt sich meine doppelte Expertise im Steuer- und Strafrecht aus. Ich baue die Argumentation so auf, dass sie nicht nur steuerrechtlich wasserdicht ist, sondern gleichzeitig auch im Strafverfahren entlastend wirkt.


Ein strategischer Ansatz bedeutet, nicht nur auf den aktuellen Vorwurf zu reagieren, sondern das gesamte Spielfeld im Blick zu haben. Wir verbinden die akute Strafverteidigung mit der langfristigen Sicherung Ihrer finanziellen und unternehmerischen Interessen.

Vorausschauende Steuergestaltung zur Risikoprävention


Die beste Verteidigung ist die, die man gar nicht erst führen muss. Deshalb höre ich nicht auf zu arbeiten, wenn ein Verfahren abgeschlossen ist. Ein zentraler Baustein meiner Philosophie ist die präventive Beratung. Ich durchleuchte Ihre bestehenden geschäftlichen oder privaten Strukturen und decke steuerliche Risiken auf, bevor sie zu einem echten Problem werden.


Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Gestaltungsmodelle, die nicht nur Steuern sparen, sondern auch zukünftigen Prüfungen standhalten. Diese proaktive Steuerstrukturierung ist der beste Weg, um gar nicht erst ins Visier der Ermittler zu geraten.


Diese drei Bereiche – Verteidigung, Vertretung und Prävention – sind keine getrennten Leistungen, sondern ein Gesamtpaket. Es stellt sicher, dass Sie in der Krise bestens geschützt und für die Zukunft sicher aufgestellt sind. Als Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in München biete ich Ihnen eine Betreuung, die auf umfassender Expertise, strategischem Weitblick und persönlichem Engagement basiert. Mein Ziel ist es, Sie sicher durch den Sturm zu bringen und wieder in ruhiges Fahrwasser zu leiten.


Die wichtigsten Fragen zum Steuerstrafrecht – kurz und bündig


Wenn man mit dem Steuerstrafrecht konfrontiert wird, schwirren einem verständlicherweise tausend Fragen durch den Kopf. Hier finden Sie klare Antworten auf die Fragen, die uns als Anwalt für Steuerstrafrecht in München in der Praxis am häufigsten gestellt werden.


Was kostet ein Anwalt für Steuerstrafrecht in München?


Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, denn die Kosten hängen immer vom konkreten Fall ab – wie komplex ist die Sache, wie viel Arbeit steckt dahinter? In der Regel halten wir das Honorar in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung fest, die entweder auf einem Stundensatz oder einem Pauschalhonorar basiert.


Auf den ersten Blick mögen die Kosten vielleicht abschrecken. Aber man muss sie immer ins richtige Verhältnis setzen: Die drohenden Geldstrafen, die sich oft an der hinterzogenen Summe orientieren, plus die massive Steuernachzahlung, übersteigen die Investition in eine erstklassige Verteidigung fast immer um ein Vielfaches.


Am Ende des Tages spart Ihnen ein guter Anwalt also nicht nur eine Menge Nerven, sondern in den allermeisten Fällen auch bares Geld.


Wie lange dauert ein Steuerstrafverfahren in der Regel?


Auch hier ist eine genaue Prognose schwierig. Ein Verfahren kann wenige Monate, aber auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab.


Folgende Punkte spielen dabei die größte Rolle:


  • Die Komplexität des Falls: Ein simpler Sachverhalt mit klarer Beweislage ist oft schnell vom Tisch. Geht es aber um internationale Verflechtungen oder verschachtelte Firmenstrukturen, ziehen sich die Ermittlungen in die Länge.

  • Die Auslastung der Behörden: Kein Geheimnis: Die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaften in München haben viel zu tun. Das führt zwangsläufig zu Wartezeiten.

  • Ihr eigenes Verhalten (bzw. das Ihres Anwalts): Wer über seinen Anwalt frühzeitig und strategisch klug agiert, kann das Verfahren oft beschleunigen.


Ein erfahrener Verteidiger sitzt nicht nur da und wartet ab. Durch proaktive Schritte und die richtige Kommunikation mit den Behörden kann er oft auf eine schnelle und möglichst geräuschlose Einstellung des Verfahrens hinarbeiten.

Kann ich mich im Steuerstrafrecht einfach selbst verteidigen?


Davon kann ich nur eindringlich abraten. Der Versuch, die Sache ohne Anwalt zu regeln, geht fast immer nach hinten los. Ihnen fehlt als Laie der wichtigste Hebel überhaupt: die Akteneinsicht. Ohne die Akte zu kennen, wissen Sie schlichtweg nicht, was die Ermittler gegen Sie in der Hand haben.


Sie kämpfen sozusagen mit verbundenen Augen gegen einen Gegner, der all Ihre Karten kennt. Ihnen fehlt das juristische Wissen, um Verfahrensfehler zu erkennen oder Beweismittel richtig zu bewerten. Die Chance auf ein faires Ergebnis tendiert unter diesen Umständen gegen null.


Was ist der Unterschied zwischen einer Selbstanzeige und einer Steuererklärung?


Die beiden Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, sind aber grundverschieden. Eine Steuererklärung ist Ihre ganz normale, gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, Ihre Einkünfte dem Finanzamt zu melden.


Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist etwas völlig anderes: Sie ist der Rettungsanker, wenn Sie eine Steuerhinterziehung bereits begangen haben. Damit können Sie Straffreiheit erlangen. Der Haken: Die Anforderungen an die Vollständigkeit und die Form sind extrem streng. Der kleinste Fehler macht die gesamte Selbstanzeige unwirksam. Eine wirksame Selbstanzeige ist ohne professionelle Hilfe praktisch ein Ding der Unmöglichkeit.



Sie brauchen sofort professionelle Unterstützung oder haben weitere, dringende Fragen? Als Ihr erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht in München steht Ihnen die Kanzlei Martin Pich Rechtsanwalt umgehend zur Seite. Sichern Sie sich jetzt eine vertrauliche Erstberatung und schützen Sie, was Ihnen wichtig ist. Kontaktieren Sie uns unter https://pich.legal.


 
 
 

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