Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid Teil 2 - Muster für den sicheren Erfolg
- m57251
- vor 1 Tag
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Der Steuerbescheid ist da – und landet oft ungelesen in der Ablage. Ein Reflex, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Aus meiner Erfahrung weiß ich: Sehr viele Steuerbescheide sind fehlerhaft. Eine genaue Prüfung ist deshalb kein Zeichen von Misstrauen, sondern schlicht Ihr gutes Recht und oft der erste Schritt zu einer unerwarteten Steuerersparnis.
Warum Sie Ihren Steuerbescheid genau prüfen sollten
Die Ankunft des Steuerbescheids löst selten Freude aus. Meistens wird er als abgeschlossenes Kapitel betrachtet und schnell abgeheftet. Doch die Realität sieht anders aus. Finanzbeamte sind auch nur Menschen.
Ein einfacher Zahlendreher, eine vergessene Pauschale oder eine abweichende rechtliche Einschätzung können schnell zu einer unnötig hohen Steuernachzahlung oder einer zu geringen Erstattung führen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben erhebliche Ausgaben für Ihr häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht, das Finanzamt streicht diese aber ohne nachvollziehbare Begründung. Oder es wurden Sonderausgaben wie Spenden oder hohe Krankheitskosten einfach übersehen. Solche Fälle sind keine Seltenheit und kosten Sie bares Geld, wenn Sie nicht aktiv werden.
Die überraschend hohe Erfolgsquote von Einsprüchen
Viele scheuen den Aufwand eines Einspruchs. Sie halten ihn für kompliziert, langwierig und am Ende doch aussichtslos. Die Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zeichnen jedoch ein völlig anderes Bild.
Im Jahr 2023 waren von rund 3,7 Millionen bearbeiteten Einsprüchen beeindruckende 69 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich. Das Ergebnis? Über 2,5 Millionen geänderte Bescheide zugunsten der Steuerzahler. Mehr zu diesen erstaunlichen Erfolgsquoten bei Steuerbescheiden können Sie auf isar-ev.com nachlesen.
Diese Statistik beweist: Ein kritischer Blick lohnt sich fast immer. Die sorgfältige Prüfung Ihres Bescheids ist der wichtigste Schritt, um Ihre finanziellen Interessen gegenüber dem Fiskus zu wahren.
Praxis-Tipp: Vergleichen Sie nicht nur die Endsumme. Gehen Sie den Bescheid Zeile für Zeile durch. Prüfen Sie, ob alle von Ihnen eingereichten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen korrekt berücksichtigt wurden. Ganz wichtig sind die Erläuterungen am Ende des Bescheids – hier verstecken sich oft die entscheidenden Hinweise auf Abweichungen.
Häufige Fehlerquellen im Überblick
Die Fehlerquellen in Steuerbescheiden sind vielfältig und betreffen Privatpersonen genauso wie Unternehmer. Ein genauer Blick ist unerlässlich, damit Sie nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig.
Einige typische Fehler, die mir in der Praxis immer wieder begegnen:
Nicht anerkannte Werbungskosten: Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen werden ohne plausible Erklärung gestrichen.
Falsche Anwendung von Freibeträgen: Der Kinderfreibetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt plötzlich.
Übersehene Sonderausgaben: Kirchensteuer, Spenden oder Vorsorgeaufwendungen wurden schlicht nicht berücksichtigt.
Fehler bei Einkünften aus Vermietung: Gerade bei komplexeren Sachverhalten wie nicht deklarierten Airbnb-Einnahmen kommt es schnell zu Fehleinschätzungen seitens der Behörde.
Jeder dieser Punkte ist ein potenzieller Hebel für einen erfolgreichen Einspruch. Sehen Sie es als Ansporn, Ihren Steuerbescheid kritisch zu hinterfragen – es geht um Ihr Geld.
Die formalen Grundlagen für einen wirksamen Einspruch
Der Steuerbescheid ist da und irgendetwas stimmt nicht? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bevor Sie jedoch loslegen und einen Einspruch formulieren, müssen wir über die Spielregeln sprechen. Das Finanzamt hat hier klare formale Vorgaben. Werden die nicht eingehalten, wird Ihr Einspruch zurückgewiesen – selbst wenn Sie inhaltlich komplett im Recht sind.
Die mit Abstand wichtigste Regel: die Einspruchsfrist von einem Monat. Diese Frist ist in § 355 der Abgabenordnung (AO) festgeschrieben und nicht verhandelbar. Einmal versäumt, ist der Bescheid in der Regel endgültig.
Die einmonatige Einspruchsfrist korrekt berechnen
Viele machen hier den ersten Fehler: Die Frist beginnt nicht mit dem Datum, das auf dem Bescheid steht, sondern erst mit seiner Bekanntgabe.
Bei einem postalischen Bescheid geht der Gesetzgeber von einer dreitägigen Zustellfrist aus. Das bedeutet: Der Bescheid gilt drei Tage nach dem Datum auf dem Schreiben als bei Ihnen eingegangen. Fällt dieser dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Beginn der Frist auf den nächsten Werktag. Erst ab diesem Stichtag läuft der Countdown von genau einem Monat.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis:Ihr Steuerbescheid ist auf Freitag, den 3. Mai 2024, datiert. Die Drei-Tages-Frist endet eigentlich am Montag, den 6. Mai 2024. Ab diesem Tag haben Sie exakt einen Monat Zeit. Die Frist für Ihren Einspruch läuft also am Donnerstag, den 6. Juni 2024, um Mitternacht ab.
Der Prozess ist also immer gleich: Bescheid erhalten, sorgfältig prüfen und bei Fehlern fristgerecht handeln. Das ist die absolute Grundlage, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.
Diese Grafik zeigt es schön: Ohne eine genaue Prüfung des Bescheids sollten Sie gar nicht erst über einen Einspruch nachdenken.
Und es lohnt sich! Auch wenn die Zahl der Einsprüche 2024 leicht gesunken ist, waren beeindruckende 68 Prozent der bearbeiteten Fälle erfolgreich. Das Ergebnis: über 2,77 Millionen geänderte Steuerbescheide zugunsten der Steuerzahler. Die Klagequote vor den Finanzgerichten sank gleichzeitig auf mickrige 1,1 Prozent. Das beweist, wie wirksam das Einspruchsverfahren ist, wenn man es richtig angeht.
Form und Mindestangaben für Ihren Einspruch
Keine Sorge, Sie müssen kein Jurist sein, um Einspruch einzulegen. Aber ein paar formale Kriterien müssen erfüllt sein. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Einspruch einzureichen:
Schriftlich per Post: Der Klassiker. Sicher und nachvollziehbar.
Per Fax: Gilt ebenfalls als schriftlich und der Sendebericht dient als Nachweis.
Elektronisch über ELSTER: Wer ein Konto hat, kann den Einspruch bequem und direkt digital übermitteln.
Zur Niederschrift beim Finanzamt: Sie können auch persönlich hingehen und Ihren Einspruch mündlich zu Protokoll geben lassen.
Eine normale E-Mail genügt in der Regel nicht, da die erforderliche Schriftform (oder eine qualifizierte elektronische Signatur) fehlt.
Ganz gleich, welchen Weg Sie wählen, Ihr Schreiben muss zwingend ein paar Mindestangaben enthalten, damit das Finanzamt es überhaupt zuordnen und bearbeiten kann.
Damit nichts schiefgeht, habe ich die wichtigsten formalen Anforderungen in einer Tabelle zusammengefasst. Diese Punkte sollten Sie unbedingt abhaken.
Formale Anforderungen für den Einspruch im Überblick
Diese Tabelle fasst die wichtigsten formalen Kriterien zusammen, um häufige Fehler bei der Einreichung Ihres Einspruchs zu vermeiden.
Kriterium | Anforderung | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
Absender | Ihr vollständiger Name und Ihre aktuelle Anschrift. | Prüfen Sie, ob die Daten mit denen auf dem Steuerbescheid übereinstimmen. |
Identifikation | Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer. | Beides finden Sie direkt auf dem Steuerbescheid, meist oben links. |
Bezug zum Bescheid | Genaue Bezeichnung des Bescheids (z. B. "Einkommensteuerbescheid 2023") und das Datum des Schreibens. | So vermeiden Sie Verwechslungen, falls mehrere Verfahren offen sind. |
Eindeutige Absicht | Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, dass Sie Einspruch einlegen. | Verwenden Sie das Wort "Einspruch" direkt im Betreff oder im ersten Satz. Kein Konjunktiv, keine vagen Formulierungen. |
Diese vier Punkte sind das absolute Minimum. Wenn Sie die beachten, ist Ihr Einspruch formal schon mal auf der sicheren Seite.
Mein strategischer Tipp: Sie müssen die Begründung nicht sofort mitschicken! Um die Frist zu wahren, reicht erst einmal ein formloser Einspruch, der die oben genannten Punkte erfüllt. Kündigen Sie in diesem Schreiben einfach an, dass eine detaillierte Begründung nachgereicht wird. Das verschafft Ihnen wertvolle Zeit, um alle Unterlagen zusammenzusuchen und Ihre Argumente sauber aufzubereiten. Wie Sie mit einem formlosen Schreiben die Einspruchsfrist wahren, ist oft der Schlüssel zum Erfolg.
So formulieren Sie Ihren Einspruch, dass das Finanzamt zuhört (inkl. Muster)
Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Wie schreibt man einen Einspruch, der nicht sofort auf dem „Nein“-Stapel landet? Die Kunst liegt darin, Ihre Argumente sachlich, klar und vor allem nachvollziehbar auf den Punkt zu bringen. Ein gut strukturiertes Schreiben macht dem Sachbearbeiter im Finanzamt das Leben leichter – und das erhöht Ihre Erfolgschancen ungemein.
Vergessen Sie weitschweifige Erklärungen oder emotionale Appelle. Das Finanzamt braucht Fakten, Zahlen und Belege. Ein Patentrezept gibt es zwar nicht, aber eine klare Struktur ist die halbe Miete. Immer erst die Formalitäten, dann direkt zum Kern der Sache.
Eine universelle Vorlage für Ihren Einspruch
Diese Vorlage können Sie als solides Grundgerüst für fast jeden Einspruch nutzen. Einfach den Text kopieren und die Platzhalter an Ihre persönliche Situation anpassen. So stellen Sie sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und nichts Wichtiges unter den Tisch fällt.
Max MustermannMusterstraße 112345 Musterstadt
An dasFinanzamt MusterstadtFinanzamtsallee 212345 Musterstadt
Musterstadt, Datum
Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid Steuerjahr vom Datum des BescheidsSteuernummer: Ihre SteuernummerSteuer-Identifikationsnummer: Ihre Steuer-ID
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid fristgerecht Einspruch ein.
Begründung:
Variante 1: Begründung nachreichenEine ausführliche Begründung für meinen Einspruch reiche ich Ihnen innerhalb von vier Wochen nach.
ODER Variante 2: Begründung sofort
In dem genannten Bescheid wurden die von mir geltend gemachten Aufwendungen für mein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von Betrag € nicht anerkannt. Laut den Erläuterungen zum Bescheid erfolgte dies mit der Begründung, dass Grund aus dem Bescheid zitieren.
Dieser Auffassung widerspreche ich. Mein Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Tätigkeit dar und erfüllt damit alle steuerlichen Voraussetzungen für den Abzug. Als Nachweis übersende ich Ihnen anliegend eine Bestätigung meines Arbeitgebers sowie Fotos des Raumes.
Ich beantrage daher, den Steuerbescheid entsprechend zu ändern und die Aufwendungen in voller Höhe zu berücksichtigen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre UnterschriftMax Mustermann
Textbausteine für die häufigsten Fälle
Nicht jeder Einspruch muss ein juristisches Meisterwerk sein. Oft geht es nur um eine vergessene Quittung oder einen Zahlendreher. Hier sind ein paar griffige Formulierungen für typische Praxisfälle, die Sie direkt übernehmen können.
Fall 1: Belege nachreichenSie haben vergessen, die Spendenquittung oder eine Rechnung für Werbungskosten mitzuschicken? In solchen klaren Fällen ist ein Antrag auf schlichte Änderung oft der unkomplizierteste Weg.
So formulieren Sie es:„… hiermit beantrage ich eine schlichte Änderung des oben genannten Steuerbescheids nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO. Versehentlich habe ich es versäumt, die Spendenquittung für Organisation in Höhe von Betrag € beizufügen. Ich reiche den Beleg anliegend nach und bitte um entsprechende Berücksichtigung als Sonderausgabe.“
Fall 2: Betriebsausgaben wurden gestrichen (für Selbstständige)Ein echter Klassiker bei Unternehmern und Freelancern: Das Finanzamt streicht eine Ausgabe, weil der betriebliche Zusammenhang auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.
So formulieren Sie es:„… die von mir als Betriebsausgabe geltend gemachte Anschaffung eines Gegenstand, z. B. Spezial-Monitors in Höhe von Betrag € wurde nicht anerkannt. Dieser Monitor wird ausschließlich für meine berufliche Tätigkeit als Berufsbezeichnung, z. B. Grafikdesigner benötigt, um farbkritische Arbeiten durchführen zu können. Anliegend finden Sie die Rechnung sowie eine kurze Erläuterung der betrieblichen Notwendigkeit.“
So wird Ihre Begründung wasserdicht
Die Begründung ist das Herzstück Ihres Einspruchs. Hier entscheidet sich, ob Sie den Beamten überzeugen. Gehen Sie dabei am besten strategisch vor, Schritt für Schritt.
Klar den Fehler benennen: Sagen Sie unmissverständlich, welchen Punkt im Steuerbescheid Sie beanstanden. Am besten mit Bezug auf die Anlage und Zeilennummer (z. B. „Zeile 42 der Anlage N“).
Ihre Sicht der Dinge darlegen: Erklären Sie kurz und knapp, warum die Entscheidung des Finanzamts aus Ihrer Sicht nicht korrekt ist.
Beweise auf den Tisch legen: Untermauern Sie Ihre Argumentation mit allem, was Sie haben – Belege, Verträge, Rechnungen oder auch Verweise auf relevante Urteile.
Einen klaren Antrag stellen: Beenden Sie Ihre Begründung mit einer eindeutigen Forderung. Sagen Sie dem Finanzamt genau, was es tun soll (z. B. „Ich beantrage, die Werbungskosten um den Betrag von X € zu erhöhen und die Steuerfestsetzung entsprechend zu korrigieren.“).
Diese Vorgehensweise bringt Struktur in Ihre Argumentation und führt Ihr Anliegen ohne Umwege ans Ziel.
Besondere Strategien für Unternehmer und Freiberufler
Für Selbstständige ist der Steuerbescheid weit mehr als nur eine Abrechnung des vergangenen Jahres. Er ist ein zentrales Dokument, das ganz direkte Auswirkungen auf die Liquidität und damit auf die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens hat. Die steuerlichen Sachverhalte sind hier oft um ein Vielfaches komplexer als bei Angestellten – und die finanziellen Folgen eines Fehlers können entsprechend gravierender sein.
Während es bei Privatpersonen oft um vergessene Werbungskosten geht, sind die Streitpunkte im unternehmerischen Kontext deutlich vielfältiger. Hier geht es um die korrekte Bewertung von Anlagevermögen, die Anerkennung von Betriebsausgaben oder knifflige umsatzsteuerliche Fragen. Der Einspruch ist in diesen Fällen kein optionaler Schritt, sondern ein wichtiges Werkzeug, um Ihre unternehmerischen Interessen zu wahren.
Typische Einspruchsgründe im Unternehmenskontext
Die Gründe für einen Einspruch können von simplen Flüchtigkeitsfehlern bis zu tiefgreifenden rechtlichen Auseinandersetzungen reichen. Aus der Praxis kenne ich einige klassische Szenarien, die immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen:
Nicht anerkannte Betriebsausgaben: Das Finanzamt stellt die betriebliche Notwendigkeit einer größeren Anschaffung oder einer Geschäftsreise infrage.
Fehlerhafte Abschreibungen (AfA): Der angesetzte Abschreibungssatz für einen neuen Firmenwagen oder eine Maschine wird als zu hoch eingestuft und korrigiert.
Umsatzsteuerliche Streitigkeiten: Vorsteuerabzüge werden gestrichen oder bestimmte Umsätze einem falschen Steuersatz zugeordnet.
Bewertung von Entnahmen: Die private Nutzung des Firmenwagens wird vom Finanzamt deutlich höher angesetzt, als Sie es selbst berechnet haben.
Gerade der letzte Punkt sorgt oft für handfesten Konflikt. Nehmen wir ein typisches Beispiel: Sie haben für Ihren Firmenwagen über das ganze Jahr ein lückenloses Fahrtenbuch geführt. Das Finanzamt erkennt dieses jedoch wegen eines kleinen formalen Fehlers nicht an und setzt stattdessen die pauschale 1-Prozent-Regelung an. Das kann Ihre Steuerlast auf einen Schlag um mehrere tausend Euro erhöhen – ein glasklarer Fall für einen gut begründeten Einspruch.
Das strategische Werkzeug: Aussetzung der Vollziehung
Eine hohe Steuernachzahlung kann die Liquidität eines Unternehmens empfindlich treffen. Das Tückische ist: Selbst wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie die strittige Summe grundsätzlich erst einmal bezahlen. Das wird schnell zum echten Problem, wenn das Geld eigentlich fest im operativen Geschäft eingeplant war.
Hier kommt der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) ins Spiel.
Mit diesem Antrag können Sie erreichen, dass die Zahlungspflicht für den umstrittenen Teil der Steuerschuld ausgesetzt wird, bis eine endgültige Entscheidung über Ihren Einspruch gefallen ist. Wichtig ist aber: Sie müssen den Antrag gut begründen und überzeugend darlegen, warum Ihr Einspruch ernsthafte Erfolgsaussichten hat.
Dieser Schritt verschafft Ihnen die nötige finanzielle Luft und verhindert, dass Sie unberechtigte Forderungen begleichen müssen, während das Verfahren noch läuft. Insbesondere bei hohen Beträgen ist die AdV ein unverzichtbares strategisches Manöver.
Wann der Gang zum Fachanwalt unvermeidbar wird
Die Frage stellt sich immer wieder: Kann ich den Einspruch selbst schreiben? Bei einfachen Fehlern, wie einer nicht berücksichtigten Rechnung, ist das oft kein Problem.
Sobald es aber um komplexe rechtliche Bewertungen, hohe Beträge oder eine strittige Auslegung des Gesetzes geht, rate ich dringend zum Gang zum Fachanwalt für Steuerrecht. Das gilt ganz besonders für rechtlich anspruchsvolle Bereiche wie die Besteuerung von Influencer-Einkünften, wo man sich oft auf rechtlichem Neuland bewegt.
Ein Experte kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Er bereitet die Argumentation von Anfang an so auf, dass sie auch in einem möglichen späteren Klageverfahren vor dem Finanzgericht Bestand hat. Diese Investition schützt Sie vor kostspieligen Fehlern und sichert Ihre Position gegenüber dem Finanzamt professionell ab.
Was nach dem Einspruch auf Sie zukommt
Einspruch eingelegt, Umschlag zu, ab zur Post – und jetzt? Jetzt beginnt für Sie die Wartezeit. Aber hinter den Kulissen im Finanzamt laufen jetzt klare Prozesse ab. Wenn Sie wissen, welche Wege das Verfahren nehmen kann, sind Sie bestens auf das vorbereitet, was kommt.
Eines müssen Sie unbedingt verstehen: Mit Ihrem Einspruch lösen Sie eine komplette Neuprüfung Ihres Falls aus. Es geht also nicht nur um den einen Punkt, den Sie kritisiert haben. Der Sachbearbeiter rollt die gesamte Steuererklärung noch einmal von vorne auf. Das kann zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen – mit ebenso unterschiedlichen Folgen für Sie.
Wenn das Finanzamt Ihnen recht gibt: die Abhilfe
Im Idealfall sieht der Beamte bei der neuen Prüfung sofort, dass Sie im Recht sind. Ihr Einspruch ist berechtigt, und das Finanzamt gibt Ihrem Anliegen statt, entweder vollständig oder zumindest in Teilen.
Diesen positiven Ausgang nennt man im Amtsdeutsch Abhilfe. Sie bekommen dann einfach einen neuen, korrigierten Steuerbescheid zugeschickt, der Ihre beanstandeten Punkte berücksichtigt. Für Sie ist die Sache damit erfolgreich erledigt, weitere Schritte sind nicht nötig. Das ist der einfachste und zum Glück auch häufigste Weg, wie ein Einspruch zu Ihren Gunsten endet.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird: die Einspruchsentscheidung
Leider ist das Finanzamt nicht immer Ihrer Meinung. Wenn die Behörde nach der Prüfung bei ihrer ursprünglichen Einschätzung bleibt, wird Ihr Einspruch ganz offiziell zurückgewiesen. Das geschieht durch einen förmlichen Bescheid, die sogenannte Einspruchsentscheidung.
Dieses Schreiben bekommen Sie per Post. Darin wird Ihnen detailliert erklärt, warum man Ihren Argumenten nicht gefolgt ist. An diesem Punkt ist der außergerichtliche Weg erschöpft. Die einzige Möglichkeit, die Ihnen jetzt noch bleibt, ist der Klageweg. Sie haben ab Erhalt der Einspruchsentscheidung genau einen Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben. Anders als der kostenlose Einspruch fallen hierfür allerdings Gerichtskosten an.
Das Risiko der Verböserung: eine Änderung zu Ihrem Nachteil
Es gibt noch einen dritten, seltenen, aber wichtigen Ausgang: die „Verböserung“, wie sie in § 367 Abs. 2 AO geregelt ist. Das klingt dramatisch und meint Folgendes: Bei der Neuprüfung Ihres gesamten Falls entdeckt der Sachbearbeiter einen anderen Fehler, den er vorher übersehen hatte – und dieser Fehler wirkt sich zu Ihren Ungunsten aus. Ihre Steuerschuld würde sich also erhöhen.
Wichtiger Schutzmechanismus: Bevor das Finanzamt den Bescheid zu Ihrem Nachteil ändern darf, muss es Sie auf diese Möglichkeit hinweisen und Ihnen die Gelegenheit geben, den Einspruch zurückzuziehen.
Sie tappen hier also nicht in eine Falle. Wenn Sie eine solche Mitteilung erhalten, können Sie den Einspruch einfach zurücknehmen. Dann bleibt alles beim alten, ursprünglich fehlerhaften Bescheid. Die Rücknahme ist in so einem Fall eine absolut sinnvolle strategische Entscheidung, um eine höhere Steuernachzahlung zu verhindern. Sie behalten die Kontrolle.
Mögliche Ergebnisse Ihres Einspruchsverfahrens
Um die verschiedenen Ausgänge noch einmal klar zu strukturieren, habe ich die möglichen Ergebnisse und die sich daraus ergebenden nächsten Schritte für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.
Ergebnis | Bedeutung für Sie | Nächster möglicher Schritt |
|---|---|---|
Abhilfe | Das Finanzamt stimmt Ihnen (teilweise oder voll) zu. | Sie erhalten einen neuen, korrigierten Steuerbescheid. Das Verfahren ist erfolgreich beendet. |
Einspruchsentscheidung | Ihr Einspruch wird formal abgelehnt. | Innerhalb eines Monats können Sie Klage beim Finanzgericht erheben. |
Hinweis auf Verböserung | Das Finanzamt hat einen Fehler zu Ihrem Nachteil gefunden. | Sie können den Einspruch zurückziehen, um eine höhere Steuerlast zu vermeiden. |
Teilabhilfe/Teilablehnung | Einigen Punkten wird stattgegeben, anderen nicht. | Für die abgelehnten Punkte können Sie innerhalb eines Monats klagen. |
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, die Reaktion des Finanzamts schnell einzuordnen und zu wissen, was als Nächstes zu tun ist. In den meisten Fällen läuft es aber auf eine Abhilfe oder eine Einspruchsentscheidung hinaus.
Was Sie sonst noch zum Einspruch wissen sollten
Immer wieder tauchen in der Praxis dieselben Fragen auf, wenn es um den Einspruch geht. Hier habe ich die wichtigsten für Sie zusammengefasst – mit klaren Antworten aus meiner anwaltlichen Erfahrung, damit Sie sicher durch den Prozess kommen.
Kann ich die Einspruchsfrist verlängern lassen?
Nein, eine direkte Verlängerung der einmonatigen Frist ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat hier mit § 355 AO eine sogenannte Ausschlussfrist geschaffen – ist sie einmal abgelaufen, ist der Zug abgefahren.
Es gibt aber einen cleveren Weg, um Zeit zu gewinnen: Legen Sie einfach innerhalb des Monats formlos Einspruch ein. Ein kurzer Satz wie „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom Datum ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach“ genügt völlig. Damit ist die Frist gewahrt, und das Finanzamt wird Ihnen in der Regel anstandslos eine neue, angemessene Frist für die detaillierte Begründung setzen.
Welche Kosten verursacht ein Einspruch?
Für Sie als Steuerpflichtigen ist das Einspruchsverfahren selbst völlig kostenlos. Das Finanzamt darf für die Bearbeitung keinerlei Gebühren verlangen.
Kosten entstehen nur dann, wenn Sie sich professionelle Unterstützung holen, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht. Gerade bei komplexeren Sachverhalten oder wenn es um nennenswerte Beträge geht, ist das oft eine sehr gut investierte Summe. Der Experte erkennt die Knackpunkte und kann oft eine deutlich höhere Steuererstattung für Sie herausholen.
Kann sich meine Steuer durch den Einspruch auch erhöhen?
Ja, das kann passieren. Im Juristendeutsch nennt man das „Verböserung“. Wenn das Finanzamt Ihren Steuerfall durch den Einspruch noch einmal komplett aufrollt, kann es natürlich sein, dass ein bisher unentdeckter Fehler gefunden wird – diesmal zu Ihren Ungunsten.
Aber keine Sorge, Sie gehen kein unkalkulierbares Risiko ein. Das Finanzamt ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über eine drohende Verböserung zu informieren. Sie erhalten dann die Chance, Ihren Einspruch einfach zurückzuziehen. In diesem Fall bleibt alles beim Alten und der ursprüngliche Bescheid wird rechtskräftig.
Wann brauche ich für den Einspruch einen Anwalt?
Für die einfachen Fälle brauchen Sie in der Regel keinen Anwalt. Geht es um einen simplen Zahlendreher, eine vergessene Werbungskostenpauschale oder eine nicht berücksichtigte Rechnung, können Sie das oft problemlos selbst klären.
Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist aus meiner Sicht aber unverzichtbar, wenn:
es um komplexe Rechtsfragen geht, bei denen Gesetze und Urteile unterschiedlich ausgelegt werden können.
hohe Geldbeträge auf dem Spiel stehen und ein Fehler teuer werden könnte.
schon absehbar ist, dass der Fall vor dem Finanzgericht landen könnte.
Ein Spezialist kann die Erfolgsaussichten von Anfang an realistisch bewerten und die Argumentation so aufbauen, dass sie nicht nur das Finanzamt, sondern notfalls auch einen Richter überzeugt.
Steht Ihnen ein komplexes Einspruchsverfahren bevor oder benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Finanzamt? Bei Martin Pich Rechtsanwalt navigieren wir Sie sicher durch das Steuerrecht und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles.

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