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Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung Ihr Wegweiser zur fairen Einigung

  • m57251
  • 14. Feb.
  • 16 Min. Lesezeit

Hand aufs Herz: Die Vorstellung, nach einer krankheitsbedingten Kündigung mit leeren Händen dazustehen, ist beängstigend. Doch auch wenn im Gesetz kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung verankert ist, sieht die Realität in den allermeisten Fällen ganz anders aus.


Warum eine Abfindung trotzdem die Regel ist


Die gute Nachricht zuerst: Auch ohne gesetzlichen Anspruch sind Sie als Arbeitnehmer in einer überraschend starken Verhandlungsposition. Der Grund dafür ist pragmatisch und simpel – das enorme Prozessrisiko für den Arbeitgeber.


Eine Kündigung wegen Krankheit gehört zu den schwierigsten Kündigungsarten, die das deutsche Arbeitsrecht kennt. Der Arbeitgeber muss vor dem Arbeitsgericht eine ganze Reihe strenger Voraussetzungen lückenlos nachweisen. Stolpert er auch nur über einen einzigen Punkt, ist die Kündigung vom Tisch. Die Folge: Er muss Sie weiterbeschäftigen und den Lohn für die Zwischenzeit nachzahlen. Ein finanzielles und rechtliches Desaster, das die meisten Unternehmen um jeden Preis vermeiden wollen.


Das Kalkül des Arbeitgebers


Anstatt sich auf einen unsicheren, langwierigen und teuren Rechtsstreit einzulassen, wählen Arbeitgeber fast immer den Weg der gütlichen Einigung. Sie legen eine Abfindung auf den Tisch, um das Arbeitsverhältnis sauber und endgültig zu beenden.


Eine Abfindung ist im Kern eine Risikoprämie. Der Arbeitgeber kauft sich damit von der Ungewissheit frei, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren und am Ende noch höhere Kosten tragen zu müssen.

Genau diese strategische Entscheidung ist Ihr größter Hebel. Die Höhe der Abfindung spiegelt dabei oft wider, wie wackelig der Arbeitgeber die eigene Kündigung einschätzt. Je mehr Fehler er gemacht hat, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition.


Diese Tabelle fasst die Schlüsselsituationen zusammen, in denen eine Abfindungszahlung bei einer krankheitsbedingten Kündigung wahrscheinlich wird.


Überblick: Wann eine Abfindung wahrscheinlich ist


Situation

Grund für Abfindungsangebot des Arbeitgebers

Wahrscheinlichkeit

Formfehler in der Kündigung

Kündigung ist leicht anfechtbar (z.B. falsche Frist, fehlende Unterschrift). Das Prozessrisiko ist extrem hoch.

Sehr hoch

Fehlerhafte Sozialprognose

Die negativen Auswirkungen der Krankheit auf den Betrieb sind schwer nachweisbar. Der Arbeitgeber kann seine Argumente vor Gericht kaum belegen.

Hoch

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) fehlt

Das Fehlen eines BEM-Gesprächs macht die Kündigung juristisch sehr angreifbar.

Sehr hoch

Allgemeines Prozessrisiko

Selbst bei einer formal korrekten Kündigung bleibt immer ein Restrisiko. Ein Vergleich ist oft günstiger als ein Prozess.

Mittel bis hoch


Letztlich zeigt sich, dass Arbeitgeber für diese Rechtssicherheit tief in die Tasche greifen. Obwohl kein Anspruch besteht, werden in Deutschland häufig signifikante Summen gezahlt. Die durchschnittliche Abfindung liegt bundesweit bei rund 9.900 Euro. Die regionalen Unterschiede sind allerdings erheblich – von 6.700 Euro in Sachsen bis zu 13.900 Euro in Rheinland-Pfalz, wie eine Analyse zeigt.


Ihre Position ist also von Anfang an stärker, als Sie vielleicht denken. Die folgenden Abschnitte zeigen Ihnen, welche rechtlichen Fallstricke für den Arbeitgeber lauern und wie Sie dieses Wissen nutzen, um eine faire Abfindung auszuhandeln. Ein grundlegendes Verständnis der Kündigungsmechanismen, wie wir sie auch in unserem Beitrag zur Kündigung ohne Grund erklären, ist hierbei die perfekte Basis.


Die hohen Hürden für eine wirksame Kündigung


Eine Kündigung wegen Krankheit? Das klingt für viele Arbeitgeber erst mal nach einer klaren Sache. Die Realität ist aber eine andere. Ich erlebe es in meiner Praxis immer wieder: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Unternehmen ein juristischer Hindernislauf mit extrem hohen Hürden.


Genau diese Hürden sind Ihr stärkster Hebel. Jeder einzelne dieser Punkte, den ein Arbeitgeber vor Gericht lückenlos beweisen muss, ist ein potenzieller Stolperstein für ihn – und damit Ihre beste Chance für eine Verhandlung über eine faire Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung.


Für den Arbeitgeber bedeutet das ein enormes Risiko. Kann er auch nur eine der folgenden drei Voraussetzungen vor dem Arbeitsgericht nicht zweifelsfrei nachweisen, ist die Kündigung unwirksam. Diese Unsicherheit macht ihn fast immer verhandlungsbereit.


Erste Hürde: Die negative Gesundheitsprognose


Ein ganz entscheidender Punkt: Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, weil Sie aktuell krank sind oder in der Vergangenheit krank waren. Das Gesetz verlangt mehr. Er muss beweisen können, dass Sie auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit oft oder für lange Zeit ausfallen werden. Das ist die sogenannte negative Gesundheitsprognose.


Stellen Sie es sich wie eine Wettervorhersage vor: Nur weil heute eine Wolke am Himmel ist (Ihre vergangene Krankheit), heißt das noch lange nicht, dass es morgen regnen wird (zukünftige Ausfälle). Der Arbeitgeber braucht also handfeste, objektive Fakten, die eine solche düstere Prognose rechtfertigen.


Was sind das für Fakten?


  • Häufige Kurzerkrankungen: Hier geht es um ein klares Muster. Fallen Sie über mehrere Jahre hinweg immer wieder für insgesamt mehr als sechs Wochen pro Jahr aus, könnte das ein Anhaltspunkt sein.

  • Lang andauernde Krankheit: Wenn eine schwere, chronische Erkrankung vorliegt und eine Besserung innerhalb der nächsten 24 Monate sehr unwahrscheinlich ist.

  • Krankheitsbedingte Leistungsminderung: Falls die Krankheit Ihre Arbeitsleistung dauerhaft so stark einschränkt, dass Sie die vertraglich vereinbarte Arbeit einfach nicht mehr schaffen.


Eine reine Vermutung oder die Diagnose allein genügt hier bei Weitem nicht. Der Arbeitgeber muss die Fakten auf den Tisch legen und beweisen – und das fällt ihm in der Praxis oft extrem schwer.


Das Gericht prüft hier ganz genau. Subjektive Einschätzungen des Arbeitgebers zählen nicht. Es geht rein um objektive Anhaltspunkte, die auf eine dauerhaft negative Entwicklung schließen lassen.

Zweite Hürde: Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen


Selbst wenn die negative Prognose steht, ist das für den Arbeitgeber erst die halbe Miete. Er muss zusätzlich nachweisen, dass Ihre Fehlzeiten zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen führen.


Das bedeutet, es reicht nicht, dass Ihre Abwesenheit „irgendwie schwierig“ ist. Der normale Betriebsablauf muss spürbar gestört sein oder es müssen unzumutbare wirtschaftliche Belastungen entstehen. Pauschale Behauptungen haben vor Gericht keine Chance.


Was sind konkrete Beispiele für solche Beeinträchtigungen?


  • Produktionsausfälle: Wenn Maschinen stillstehen oder wichtige Aufträge liegen bleiben, weil Sie als Fachkraft fehlen und es keinen Ersatz gibt.

  • Störungen im Betriebsablauf: Wenn Kollegen systematisch Überstunden schieben müssen und das ganze Team nachweislich überlastet ist.

  • Unzumutbare Lohnfortzahlungskosten: Wenn das Unternehmen über Jahre hinweg konstant für mehr als sechs Wochen pro Jahr Lohnfortzahlung leisten musste.


Dieser Entscheidungsbaum zeigt, wie die rechtlichen Hürden den Weg zu einer möglichen Abfindung ebnen.


Entscheidungsbaum zur Abfindung nach Kündigung: Prüft gesetzlichen Anspruch und Verhandlungsbasis für Erfolgschancen.


Man sieht deutlich: Je wackeliger die Beweislage für den Arbeitgeber ist, desto stärker wird Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung.


Dritte Hürde: Die umfassende Interessenabwägung


Am Ende kommt die letzte und oft entscheidende Hürde: die Interessenabwägung. Hier wirft das Gericht ganz praktisch Ihr Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung in die Waagschale.


Und hier kommen viele Faktoren ins Spiel, die stark zu Ihren Gunsten wirken:


  • Ihre Betriebszugehörigkeit: Je länger Sie dabei sind, desto schutzwürdiger ist Ihr Job.

  • Ihr Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt schwerer, was ihr Interesse am Arbeitsplatzerhalt deutlich erhöht.

  • Ihre Unterhaltspflichten: Wer eine Familie versorgen muss, dessen Interesse wiegt natürlich schwerer.

  • Die Ursache der Krankheit: Wenn die Krankheit einen betrieblichen Hintergrund hat, wie etwa ein Arbeitsunfall, ist Ihr Schutzinteresse besonders hoch.


Selbst wenn der Arbeitgeber die ersten beiden Hürden irgendwie gemeistert hat, kann die Kündigung an diesem Punkt noch scheitern. Für Unternehmen ist der Ausgang dieser Abwägung oft völlig unvorhersehbar. Das steigert ihr Prozessrisiko enorm – und damit auch ihre Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen, um die Sache sicher zu beenden. Dieses Grundprinzip gilt übrigens auch in besonderen Konstellationen, worüber Sie in unserem Ratgeber zur Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit mehr erfahren.


Das BEM als Ihr stärkster Verhandlungshebel


Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber hätte eine gesetzlich vorgeschriebene, rote Ampel überfahren, kurz bevor er Ihnen die Kündigung auf den Tisch legt. Genau das ist bildlich gesprochen der Fall, wenn das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ignoriert oder nur halbherzig durchgeführt wird. Das BEM ist nämlich weit mehr als ein nettes Gesprächsangebot – es ist oft die Achillesferse des Arbeitgebers bei einer krankheitsbedingten Kündigung.


Wird das BEM nicht korrekt angeboten und durchgeführt, ist die Kündigung vor dem Arbeitsgericht fast immer angreifbar und oft unwirksam. Für Sie als Arbeitnehmer ist das eine glasklare Ansage: Ein fehlerhaftes BEM ist Ihr mit Abstand stärkster Hebel, um eine hohe Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung auszuhandeln.


Ein Geschäftsmann unterschreibt ein wichtiges Dokument mit einem grünen Stift, mit der Aufschrift "BEM PFLICHT".


Was genau ist das BEM?


Das BEM ist ein klar strukturierter Prozess, zu dem jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Diese Pflicht greift, sobald ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder immer wieder krankheitsbedingt ausfällt. Das Ziel ist es, gemeinsam und ergebnisoffen nach Wegen zu suchen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.


Das Ganze ist keine bloße Formalität. Der Arbeitgeber muss aktiv beweisen können, dass er nach milderen Mitteln als der Kündigung gesucht hat. Dazu gehört zum Beispiel die Prüfung einer stufenweisen Wiedereingliederung, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung auf eine andere, leidensgerechte Position.


Häufige Fehler des Arbeitgebers, die Ihnen in die Karten spielen


Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: In der Praxis scheitern Arbeitgeber erstaunlich oft an den formalen und inhaltlichen Hürden des BEM. Jeder dieser Fehler ist ein Trumpf in Ihrer Hand, denn er schraubt das Prozessrisiko für das Unternehmen massiv in die Höhe.


Achten Sie auf diese typischen Schwachstellen:


  • Kein BEM angeboten: Der häufigste und zugleich schwerwiegendste Fehler. Ohne ein ordnungsgemäßes Angebot ist eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht so gut wie nicht zu halten.

  • Fehlerhaftes Einladungsschreiben: Die Einladung muss ganz klare Hinweise zum Datenschutz, zur Freiwilligkeit der Teilnahme und zu den Zielen des Gesprächs enthalten. Fehlen diese Punkte, ist das gesamte BEM angreifbar.

  • Keine ernsthafte Suche nach Lösungen: Ein reines „Alibi-Gespräch“ reicht bei Weitem nicht aus. Der Arbeitgeber muss nachweislich alle denkbaren und zumutbaren Maßnahmen geprüft haben – und das auch dokumentieren.

  • Voreingenommenheit: Wenn das Gespräch offensichtlich nur geführt wird, um einen Haken auf der Checkliste zu machen und die Kündigung vorzubereiten, ist das Verfahren wertlos.


Diese strengen Vorgaben sind für viele Arbeitgeber eine hohe Hürde. Seit 2004 müssen sie dieses Verfahren für alle Arbeitnehmer anbieten, die länger als sechs Wochen krank sind – das gilt übrigens unabhängig von einer Schwerbehinderung. Wird diese Pflicht verletzt, stärkt das Ihre Verhandlungsposition enorm. Mehr zu den Hintergründen finden Sie in diesem umfassenden Artikel zur krankheitsbedingten Kündigung.


Der Unterschied zwischen Alibi und echtem BEM


Ein kurzes Beispiel aus der Praxis macht den Unterschied deutlich und zeigt, wo Sie ansetzen können.


Negativbeispiel (Alibi-BEM): Herr Müller wird nach acht Wochen Krankheit zu einem Gespräch eingeladen. Sein Vorgesetzter fragt pauschal: „Wie geht es Ihnen? Können Sie bald wieder voll arbeiten?“ Herr Müller verneint. Das Gespräch endet nach zehn Minuten, im Protokoll steht: „Keine leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit gefunden.“ Zwei Wochen später liegt die Kündigung im Briefkasten.

Hier wurde das Verfahren nur pro forma durchgezogen. Es wurde nicht ernsthaft nach alternativen Einsatzmöglichkeiten, technischen Hilfsmitteln oder einer schrittweisen Wiedereingliederung gesucht. Ein Arbeitsrichter würde das sofort als unzureichend einstufen.


Positivbeispiel (Korrektes BEM): Frau Schmidt wird ebenfalls eingeladen. Im Gespräch sitzen der Betriebsrat und ein BEM-Beauftragter mit am Tisch. Man bespricht konkret ihre gesundheitlichen Einschränkungen und prüft gemeinsam verschiedene Optionen: 1. Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls. 2. Vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit. 3. Prüfung einer Versetzung in eine andere Abteilung mit weniger körperlicher Belastung. Alle Vorschläge und deren Umsetzbarkeit werden sauber dokumentiert.

Selbst wenn auch hier am Ende keine Lösung gefunden wird, hat der Arbeitgeber seine Pflicht getan. Im Fall von Herrn Müller hingegen hätte eine Kündigungsschutzklage exzellente Erfolgsaussichten. Genau dieses Risiko ist der Grund, warum Arbeitgeber bei einem fehlerhaften BEM schnell bereit sind, eine hohe Abfindung zu zahlen, um einen Prozess zu vermeiden.


So berechnen Sie Ihre realistische Abfindungshöhe


Person berechnet Abfindung auf einem Schreibtisch mit Taschenrechner, Stift und Dokumenten.


Nach dem Schock der Kündigung kommt meist die eine drängende Frage: „Wie viel Geld steht mir eigentlich zu?“ Im Netz kursiert dazu eine einfache Faustformel, die viele für bare Münze nehmen. Doch Vorsicht: Wenn Sie sich allein darauf verlassen, verschenken Sie womöglich viel Geld.


Diese sogenannte Regelabfindung hat sich über Jahrzehnte in der Arbeitsrechtspraxis als eine Art ungeschriebener Standard etabliert. Sie dient oft als allererster Anhaltspunkt.


Die Formel lautet: Jahre der Betriebszugehörigkeit × 0,5 Bruttomonatsgehälter = Regelabfindung


Ein schnelles Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro und einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren käme man auf eine Regelabfindung von 20.000 Euro (10 Jahre × 0,5 × 4.000 €).


Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist diese Formel oft nur das absolute Minimum. Sie ist der Startpunkt für die Verhandlung, nicht das Endergebnis. Der Faktor 0,5 ist nämlich keineswegs in Stein gemeißelt – er ist eine Variable, die von der Stärke Ihrer Verhandlungsposition abhängt.


Warum die Faustformel bei Krankheit oft zu kurz greift


Stellen Sie sich die Höhe der Abfindung wie einen Preis auf einem Markt vor. Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt – in diesem Fall durch das Risiko des Arbeitgebers auf der einen und die Stärke Ihrer rechtlichen Position auf der anderen Seite. Wie wir schon gesehen haben, sind die Hürden für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung extrem hoch.


Jeder Fehler, den Ihr Arbeitgeber gemacht hat – allen voran beim BEM – erhöht sein Risiko, den Kündigungsschutzprozess krachend zu verlieren. Ein verlorener Prozess ist für ihn ein Desaster: Er muss nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten tragen, sondern Ihnen auch das Gehalt für viele Monate nachzahlen und Sie im schlimmsten Fall weiterbeschäftigen.


Dieses Prozessrisiko ist Ihr wertvollstes Kapital in der Verhandlung. Je höher das Risiko für den Arbeitgeber, desto höher ist der „Preis“, den er bereit ist zu zahlen, um die Sache mit einer Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung schnell und sauber vom Tisch zu bekommen.

Deshalb ist es absolut realistisch, in den Verhandlungen einen deutlich höheren Faktor als die standardmäßigen 0,5 anzusetzen. Faktoren von 0,75, 1,0 oder in manchen Fällen sogar mehr sind keine Seltenheit.


Diese Faktoren treiben Ihren Multiplikator nach oben


Es gibt mehrere Schlüsselfaktoren, die Ihre Position massiv stärken und eine Forderung weit über der Regelabfindung rechtfertigen. Je mehr dieser Punkte auf Ihre Situation zutreffen, desto besser sind Ihre Karten:


  • Fehlerhaftes oder fehlendes BEM: Das ist mit Abstand der stärkste Hebel. Wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement versäumt oder nur halbherzig durchgeführt, ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Hier sind Faktoren von 1,0 und mehr oft die realistische Basis für eine Einigung.

  • Gute Gesundheitsprognose: Können Sie mit aktuellen ärztlichen Attesten belegen, dass sich Ihr Gesundheitszustand stabilisiert hat oder eine Besserung in Sicht ist? Das zieht der Argumentation des Arbeitgebers (negative Zukunftsprognose) den Boden unter den Füßen weg.

  • Lange Betriebszugehörigkeit und hohes Alter: Je länger Sie im Unternehmen sind und je älter Sie sind, desto höher ist Ihr soziales Schutzinteresse. Arbeitsgerichte gewichten diese Aspekte in der Interessenabwägung sehr stark.

  • Hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber: Gibt es Formfehler in der Kündigung selbst? Kann der Arbeitgeber die angeblichen betrieblichen Beeinträchtigungen nur schwer nachweisen? Jede einzelne Schwachstelle in seiner Argumentation ist bares Geld für Sie wert.


Was das in der Praxis bedeutet: Beispiele zur Abfindungsberechnung


Schauen wir uns einmal an, wie sich die Verhandlungsposition konkret auf die Abfindungssumme auswirkt. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen der einfachen „Regelabfindung“ und dem, was durch eine gute Verhandlungsstrategie erreichbar ist.


Diese Tabelle zeigt, wie sich die Abfindungssumme je nach Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsfaktor (Regelabfindung vs. erhöhter Faktor) verändert.


Bruttomonatsgehalt

Betriebszugehörigkeit

Regelabfindung (Faktor 0,5)

Verhandelte Abfindung (Faktor 1,0)

4.000 €

5 Jahre

10.000 €

20.000 €

4.000 €

10 Jahre

20.000 €

40.000 €

4.000 €

15 Jahre

30.000 €

60.000 €

4.000 €

20 Jahre

40.000 €

80.000 €


Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Der Unterschied zwischen einer passiv hingenommenen Regelabfindung und einer aktiv verhandelten Summe kann schnell Zehntausende von Euro ausmachen. Ihre Aufgabe ist es, die Schwachstellen der Kündigung zu finden und diese gezielt einzusetzen, um den Faktor zu Ihren Gunsten zu verschieben. Mit diesen Berechnungen haben Sie eine solide Grundlage, um Ihre Forderung selbstbewusst auf den Tisch zu legen und zu begründen.


Ihre Strategie für erfolgreiche Verhandlungen



Eine Kündigung ist immer ein Schock, keine Frage. Aber jetzt ist nicht die Zeit für Panik, sondern für einen kühlen Kopf und einen klaren Plan. Die Verhandlungen über eine Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung sind kein Glücksspiel. Es ist ein strategischer Prozess, den Sie mit der richtigen Taktik entscheidend zu Ihren Gunsten lenken können.


Der erste und wichtigste Schritt ist dabei Ihr juristisches Ticket in die Verhandlung: die Kündigungsschutzklage.


Schritt 1: Der absolut unverzichtbare erste Zug


Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, tickt die Uhr. Sie haben exakt drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist knallhart und nicht verhandelbar. Versäumen Sie sie, wird die Kündigung wirksam – völlig egal, wie fehlerhaft sie vielleicht war. Und damit ist jede Verhandlungsgrundlage für eine Abfindung dahin.


Die Klage hat in der Praxis meist nicht das Ziel, den Job zurückzubekommen, auch wenn das theoretisch möglich ist. Vielmehr ist sie das stärkste Druckmittel, um den Arbeitgeber überhaupt erst an den Verhandlungstisch zu zwingen. Erst mit der Klage im Rücken machen Sie klar, dass Sie es ernst meinen und bereit sind, die Schwachstellen der Kündigung vor Gericht offenzulegen.


Schritt 2: Die eigene Verhandlungsposition gezielt stärken


Sobald die Klage läuft, beginnt die eigentliche strategische Arbeit. Jetzt geht es darum, alle Argumente zu sammeln, die das Prozessrisiko für Ihren Arbeitgeber in die Höhe treiben. Jedes Dokument, jede E-Mail, jeder Fakt, der die Kündigung wackelig erscheinen lässt, stärkt Ihre Position und damit die potenzielle Abfindung.


Ihre Checkliste für eine schlagkräftige Argumentation:


  • Ärztliche Atteste und Prognosen: Holen Sie sich aktuelle ärztliche Stellungnahmen ein, die eine positive Gesundheitsprognose bestätigen. Damit zeigen Sie, dass eine Genesung in Sicht ist oder Ihre Arbeitsfähigkeit bald wiederhergestellt sein wird.

  • Dokumentation des BEM-Verfahrens: Nehmen Sie den BEM-Prozess (falls er stattgefunden hat) genau unter die Lupe. Wurden Sie korrekt eingeladen? Gab es formale Fehler? Wurden ernsthaft alternative Einsatzmöglichkeiten geprüft und das auch sauber dokumentiert? Oft finden sich hier entscheidende Hebel.

  • Zeugenaussagen und E-Mails: Gibt es schriftliche Kommunikation oder Kollegen, die bezeugen können, dass Ihre Fehlzeiten den Betriebsablauf bei Weitem nicht so massiv gestört haben, wie es der Arbeitgeber darstellt?


Bei der Kommunikation gilt: immer sachlich und auf Augenhöhe bleiben, entweder persönlich oder über Ihren Anwalt. Emotionale Ausbrüche bringen nichts, sie schwächen nur Ihre Position. Ziel ist es, dem Arbeitgeber unmissverständlich klarzumachen, dass ein Gerichtsverfahren für ihn teuer und riskant wird.


Eine gut vorbereitete Verhandlung baut nicht auf Hoffnung, sondern auf Fakten. Je besser Sie die Schwächen der gegnerischen Position belegen können, desto eher wird Ihr Arbeitgeber bereit sein, eine faire Einigung zu suchen, um ein unsicheres Urteil zu vermeiden.

Schritt 3: Es geht um mehr als nur um Geld


Eine gute Einigung ist oft mehr als nur die reine Abfindungssumme. Denken Sie daran, dass viele weitere Punkte verhandelbar sind, die für Sie einen enormen Wert haben können. Diese zusätzlichen Bausteine können das Gesamtpaket am Ende deutlich aufwerten.


Was Sie zusätzlich zur Abfindung aushandeln sollten:


  1. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis: Bestehen Sie auf einem „sehr guten“ oder mindestens „guten“ Zeugnis. Ein wohlwollend formuliertes Zeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft Gold wert und kostet den Arbeitgeber so gut wie nichts.

  2. Bezahlte Freistellung: Verhandeln Sie eine unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist – und zwar bei vollem Gehalt. Das verschafft Ihnen Zeit und Ruhe, um sich neu zu orientieren, ohne finanzielle Einbußen.

  3. Abgeltung von Resturlaub und Überstunden: Stellen Sie sicher, dass alle offenen Urlaubsansprüche und Überstunden sauber ausbezahlt werden.

  4. Die „Sprinterklausel“: Diese Klausel gibt Ihnen die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis früher zu beenden, falls Sie einen neuen Job finden. Als Bonus winkt oft ein Teil des vom Arbeitgeber gesparten Gehalts als zusätzliche Abfindung.


Ein erfahrener Anwalt wird diese Punkte standardmäßig in die Verhandlungen einbringen. Es ist entscheidend, das Gesamtpaket zu sehen und nicht nur auf die Bruttosumme der Abfindung zu starren. Gerade bei komplexeren Fällen, wie sie auch im Rahmen einer fristlosen Kündigung mit Abfindung vorkommen können, ist anwaltliche Expertise unerlässlich, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen.


Steuern und Sozialabgaben: Was am Ende von der Abfindung übrig bleibt


Eine hohe Abfindungssumme auf dem Papier ist ein super Verhandlungserfolg. Aber was davon kommt wirklich auf Ihrem Konto an? Damit aus der Brutto- Freude keine Netto-Enttäuschung wird, müssen Sie die finanziellen Spielregeln kennen. Denn sowohl das Finanzamt als auch die Agentur für Arbeit schauen hier ganz genau hin.


Die gute Nachricht zuerst: Auf Ihre Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das bedeutet, es werden keine Beträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Ein erheblicher Vorteil gegenüber dem normalen Gehalt und ein erster wichtiger Punkt, der die Netto-Summe nach oben treibt.


Die Fünftelregelung: Ein cleverer Steuertrick


Die schlechte Nachricht: Die Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig. Würde die Summe einfach zu Ihrem Jahreseinkommen addiert, würde Ihr persönlicher Steuersatz durch die Decke gehen. Die Steuerprogression würde gnadenlos zuschlagen und ein riesiger Teil der Zahlung direkt ans Finanzamt fließen.


Genau um das zu verhindern, hat der Gesetzgeber die sogenannte Fünftelregelung geschaffen.


Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass die Abfindung steuerlich so behandelt wird, als hätten Sie die Summe über fünf Jahre verteilt erhalten. Das senkt den Steuersatz für diese einmalige Zahlung erheblich und sorgt dafür, dass Ihnen netto deutlich mehr von der Abfindung bleibt.

Stellen Sie es sich so vor: Statt den gesamten Betrag auf einmal in Ihren "Steuertopf" zu schütten, was ihn sofort zum Überlaufen bringen würde (hoher Steuersatz), wird die Steuerlast auf Basis eines Fünftels der Abfindung berechnet und das Ergebnis dann mal fünf genommen. Das drückt die Progression gewaltig. Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, diese Regelung bei der Auszahlung automatisch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen stimmen.


Die Sperrzeit-Falle beim Arbeitslosengeld


Ein weiterer kritischer Punkt, den ich in meiner Praxis immer wieder sehe, ist der Umgang mit der Agentur für Arbeit. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden – selbst wenn es der einzige Weg ist, eine Kündigung abzuwenden – wertet die Agentur das schnell als freiwillige Arbeitsaufgabe. Die Konsequenz ist eine schmerzhafte Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der Sie kein Arbeitslosengeld bekommen.


Um diese teure Falle zu umgehen, kommt es auf die richtige Formulierung im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag an. Aus dem Papier muss glasklar hervorgehen, dass die Einigung nur dazu dient, eine ansonsten unumgängliche, vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu vermeiden.


Darauf sollten Sie im Vertrag achten, um eine Sperrzeit zu vermeiden:


  • Kündigungsfrist einhalten: Der Vertrag darf das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beenden. Eine frühere Beendigung riecht für die Agentur nach "freigekauft".

  • Kündigungsgrund benennen: Im Vertrag muss stehen, dass die Initiative vom Arbeitgeber ausging und eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung gedroht hat.

  • Abfindungshöhe im Rahmen halten: Eine Abfindung, die die übliche "Regelabfindung" (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) exorbitant übersteigt, kann den Eindruck eines „vergoldeten Hinauswurfs“ erwecken und die Agentur misstrauisch machen.


Nur wenn Sie diese strategischen Punkte im Blick behalten, sichern Sie sich nicht nur eine hohe, sondern auch eine finanziell optimierte Abfindung. So stellen Sie sicher, dass am Ende der größtmögliche Betrag für Ihren Übergang in einen neuen Job übrig bleibt.


Häufige Fragen zur Abfindung – kurz und bündig


Im Strudel einer krankheitsbedingten Kündigung kreisen die Gedanken oft um dieselben, existenziellen Fragen. Hier bekommen Sie von mir klare, praxisnahe Antworten, die Ihnen sofort weiterhelfen.


Brauche ich wirklich einen Anwalt?


Theoretisch können Sie sich selbst vertreten. Praktisch ist das aber so, als würden Sie ohne Boxhandschuhe in den Ring steigen. Das Arbeitsrecht ist ein Minenfeld, in dem ein kleiner Formfehler Sie den gesamten Anspruch kosten kann. Ihr Arbeitgeber wird garantiert von einem Profi vertreten, der jeden juristischen Hebel kennt.


Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht ist kein Kostenfaktor, sondern Ihr entscheidender Vorteil. Er analysiert die Kündigung auf Schwachstellen, kalkuliert das Risiko für den Arbeitgeber eiskalt und holt auf dieser Basis eine Abfindung heraus, die Sie allein niemals erreichen würden. Die Investition rechnet sich fast immer – und zwar deutlich.


Was, wenn ich das erste Angebot des Arbeitgebers ablehne?


Nicht nur können, sondern sollten Sie das erste Angebot in den meisten Fällen ablehnen. Sehen Sie es als das, was es ist: ein Testballon. Der Arbeitgeber will ausloten, wie günstig er aus der Sache herauskommt.


Wenn Sie das Angebot ablehnen und über Ihren Anwalt eine sauber begründete Gegenforderung stellen, ändert sich die Dynamik sofort. Sie signalisieren damit: Ich kenne meine Rechte und lasse mich nicht unter Wert abspeisen. Fast immer folgt darauf ein verbessertes Angebot, denn ein teurer und ungewisser Prozess vor dem Arbeitsgericht ist das Letzte, was Ihr Arbeitgeber will.


Schadet die Abfindung meiner späteren Rente?


Nein, eine Abfindung hat keine direkten, negativen Folgen für Ihre gesetzliche Rente. Der Grund ist einfach: Auf Abfindungen werden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, also fließt auch nichts in die Rentenkasse ein – oder wird davon abgezogen.


Entscheidend ist etwas anderes: Wie lange sind Sie nach der Kündigung arbeitslos? Denn in dieser Zeit zahlen Sie keine oder nur geringere Rentenbeiträge, was Ihre Rente später tatsächlich schmälern kann. Die Abfindung ist genau dafür da: Sie soll diese finanzielle Lücke überbrücken, bis Sie wieder einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Job haben.


Wird die Abfindung auf mein Krankengeld angerechnet?


Hier muss man ganz genau hinschauen. Eine echte Abfindung, die als reine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist für das Krankengeld tabu. Sie wird nicht angerechnet. Sie können also beides gleichzeitig beziehen, ohne dass etwas gekürzt wird.


Der Teufel steckt aber im Detail, nämlich bei den „unechten Abfindungen“. Wenn in der Gesamtsumme eigentlich noch offener Lohn, Urlaubsabgeltung oder ausstehende Überstunden versteckt sind, wertet die Krankenkasse diesen Teil als Arbeitseinkommen. Und das wird sehr wohl auf das Krankengeld angerechnet. Eine glasklare Formulierung im Aufhebungsvertrag ist deshalb Gold wert.



Sie brauchen einen erfahrenen Partner, der Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt? Als Rechtsanwalt Martin Pich kenne ich die Strategien der Arbeitgeberseite und verhandle für Sie das bestmögliche Ergebnis. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen – kontaktieren Sie mich für eine fundierte Ersteinschätzung unter pich.legal.


 
 
 

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