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Zinseinnahmen aus dem Ausland – Das sollten Sie wissen

  • m57251
  • 10. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Sie haben Ersparnisse in Frankreich, Polen oder der Schweiz? Dann erhalten Sie vermutlich auch Zinsen darauf. Was viele nicht wissen: Diese Zinseinnahmen müssen Sie in Deutschland versteuern – unabhängig davon, ob das Geld im In- oder Ausland liegt.

Das Problem: Viele kennen diese Pflicht gar nicht

Deutsche Einwohner sind global einkommensteuerpflichtig. Das heißt: Egal, ob die Zinseinnahmen von der Commerzbank oder von einer Bank in Spanien stammen – sie gehören in die deutsche Steuererklärung. Das Finanzamt weiß durch den automatischen Informationsaustausch zwischen Ländern mittlerweile sehr genau, wo Sie Geld angelegt haben.

Was ist der Unterschied: EU und Nicht-EU-Länder?

Innerhalb der EU (und einigen weiteren Ländern) gibt es ein dichtes Netzwerk des automatischen Datenaustauschs. Ihre Bank in Italien meldet Ihre Zinsen dem italienischen Finanzamt – und das teilt die Information mit dem Bundeszentralamt für Steuern mit. Das geschieht quasi automatisch.

Bei Nicht-EU-Ländern ist der Informationsaustausch oft schwächer – aber nicht inexistent. Auch mit der Schweiz, den USA und vielen anderen Ländern gibt es Abkommen. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass das Finanzamt nichts erfährt.

Die Rettung: Doppelbesteuerungsabkommen

Ohne spezielle Regelungen würden Sie Ihre Zinsen doppelt zahlen: Im Ausland an die dortige Behörde und in Deutschland. Das ist ungerecht – und deshalb gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Diese Abkommen regeln genau, welches Land das Besteuerungsrecht hat. In den meisten Fällen: Ihr Wohnstaat (Deutschland). Die im Ausland gezahlten Steuern können Sie sich dann in Deutschland anrechnen lassen – über die sogenannte Anrechnung ausländischer Steuern.

Informationsaustausch: Das Finanzamt weiß mehr, als Sie denken

Seit 2017 der automatische internationale Informationsaustausch (AEOI) intensiviert wurde, können sich Steuerpflichtige nicht mehr auf mangelnde Kontrolle verlassen. Ihre Bank im Ausland meldet Ihre Kontodaten automatisch an das dortige Finanzamt – und das teilt sie mit Deutschland.

Auch von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) haben Sie vielleicht schon gehört: Das ist eine US-amerikanische Regelung, die weltweit wirkt.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie bislang Zinseinnahmen aus dem Ausland nicht versteuert haben:

Die gute Nachricht ist: Es gibt eine legale Möglichkeit, das zu korrigieren – die Selbstanzeige beim Finanzamt. Damit können Sie strafbefreiend Ihre bisherigen Fehler regulieren. Das ist deutlich besser, als darauf zu warten, dass das Finanzamt klopft.

Die Selbstanzeige muss vollständig und rechtzeitig erfolgen. Sie müssen alle relevanten Einkünfte der letzten Jahre offenlegen. Dafür bekommen Sie die strafrechtliche Verfolgung erlassen – eine wichtige Sicherheit.

Künftig:

Nehmen Sie Ihre Steuerpflicht ernst. Melden Sie alle ausländischen Zinseinnahmen in Ihrer Steuererklärung an. Nutzen Sie die Anrechnung ausländischer Steuern, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen

Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Steuersituation zu klären – ob es um die Korrektur von Altfällen oder um die richtige Behandlung künftiger Einkünfte geht. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Vertraulichkeit ist garantiert.

Fachanwalt für Steuerrecht – Martin Pich – Berlin · München · Online

 
 
 

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